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So lesen Sie die HU-Plakette

Wann man zur nächsten Hauptuntersuchung muss, steht im Fahrzeugschein – und am hinteren Kennzeichen

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tmn
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Unter anderem die Farbe der Prüfplakette gibt an, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. © Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Erfurt/München. Wer jetzt immer noch mit einer grünen HU-Plakette am hinteren Kennzeichen fährt, hat die Frist zum Pflichttermin zur Hauptuntersuchung (HU) des Autos auf jeden Fall überschritten. Denn Grün weist auf eine fällige Prüfung an einem zurückliegenden Termin im Jahr 2024 hin, informiert der TÜV Thüringen. Wer zu einem Zeitpunkt im Verlauf des Jahres 2025 zur HU muss, trägt eine Plakette in Orange am Nummernschild. Dann folgen Blau (2026), Gelb (2027), Braun (2028) und Rosa (2029). Es werden für die Plakette insgesamt nur sechs Farben genutzt, die sich über die Jahre abwechseln. So wird der Prüftermin 2030 wieder mit Grün angezeigt – und einer im Jahr 2031 wieder in Orange.

Die Jahreszahl der Fälligkeit findet sich auch immer als zweistellige Zahl in der Mitte der Plakette – „25“ als Beispiel steht für „2025“. Durch zusätzliche Balken und gegen den Uhrzeigersinn angeordnete Zahlen von „1“ bis „12“ lässt sich die Plakette ähnlich wie ein Uhrenziffernblatt lesen. Sie ist stets so aufgeklebt, dass auf der 12-Uhr-Position eine Zahl für den Monat der Fälligkeit oben steht. Eine „9“ etwa weist auf den neunten Monat – September – hin. Damit die Plaketten bei Kontrollen auch aus gewisser Distanz erkennbar sind, gibt es zwei schwarze Felder, die fest auf der Ziffer „12“ einen Balken bilden.

Wer sich nicht an die Fristen hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Verwarngeldern ab 15 Euro rechnen, wenn der Termin zum Zeitpunkt einer Verkehrskontrolle um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Bei vier bis acht Monaten werden 25 Euro daraus und bei mehr als acht Monaten sind 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.

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Allerdings kann bereits am ersten Tag der Überziehung durch Ordnungsämter oder Polizei ein Mängelschein ausgestellt werden. Dadurch habe der Halter „zusätzliche und unnötige Laufereien“, um den Mangel abzumelden, so der TÜV-Thüringen. Bringt man das Auto zu spät zu einer der Prüforganisation, müsse man dort keine Angst vor einem Bußgeld haben, so der ADAC auf seiner Internetseite.

Allerdings ist ab zwei Monaten Überzug auch eine vertiefende Untersuchung beim Auto vorgeschrieben. Diese Ergänzungsuntersuchung erhöht die Kosten der HU um 20 Prozent, so der TÜV-Thüringen. Daher organisiert man sich am besten immer einen Prüftermin im Monat der Fälligkeit der HU, so der Rat. In der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) ist der nächste HU-Termin übrigens ebenfalls vermerkt.

Überpünktliche bekommen aber keinen Bonus

Wichtig: Der Zeitpunkt der bestandenen HU-Vorstellung ist relevant für die frischen zwei Jahre „TÜV“ – eine Rückdatierung auf den verstrichenen Termin findet nicht statt. Allerdings bekommen Überpünktliche auch keinen Bonus. Wer etwa vor Verstreichen der Frist vorstellig wird, etwa um ein Auto mit frischer Plakette zu verkaufen, bekommt die Neue ebenfalls ab diesem Zeitpunkt. tmn

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