Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Urteilsbegründung seiner bundesweiten Grundsatzentscheidung veröffentlicht, wonach die fotografische Dokumentation von Behinderungen durch Falschparker und deren Meldung bei der Polizei im berechtigten Interesse der betroffenen Personen sei und damit nicht gegen den Datenschutz verstoße.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützte das Musterverfahren eines Münchner Bürgers, der Verstöße fotografisch dokumentiert hat und Anfang des Jahres wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den Datenschutz verwarnt und zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von 100 Euro aufgefordert worden war.
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