Ab heute gilt sie: Die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Damit treten unter anderem neue Regeln zur Entschädigung bei Zugverspätungen oder -ausfällen in Kraft. Ab sofort gibt es beispielsweise kein Geld mehr zurück, wenn höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände dafür verantwortlich sind.
Dazu zählen laut Information von Rechtsschutzexperte des Versicherungsunternehmens ARAG extreme Witterung, Überschwemmungen, Personen auf Gleisen, Notfälle im Zug oder auch Kabeldiebstahl. Bei Zugausfällen oder -verspätungen durch Streiks gibt es allerdings weiterhin eine Entschädigung. Bei einer Verspätung von einer Stunde bekommen Fahrgäste 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, bei einer zweistündigen Verspätung gibt es die Hälfte zurück.
Zudem ändert sich die Frist, um die Entschädigung zu beantragen. Fahrgäste haben dafür jetzt nur noch drei statt zwölf Monate Zeit. Die Beantragung erfolgt unverändert online oder per Post mit dem Fahrgastrechteformular . Die Neuregelungen gelten für den Fern- und Nahverkehr in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein.
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