Fadenscheinige Begründung

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Der CAS hat in der Vergangenheit mit seinen Urteilen immer wieder für reichlich Wirbel in der Sportwelt gesorgt. Sei es das Drama um das Olympia-Gold der deutschen Vielseitigkeitsreiter in Athen, die ein Problem bei der Zeitnahme ausbaden mussten, oder die umstrittene Schutzsperre von Evi Sachenbacher-Stehle. Die Skilangläuferin musste pausieren, obwohl sie belegen konnte, dass ihre Blutwerte wegen eines genetischen Defektes erhöht waren.

Mit einer ähnlichen Begründung versucht auch Claudia Pechstein, gegen ihre Dopingsperre vorzugehen. Mit der Polizei-Hauptmeisterin wurde erstmals eine Sportlerin gesperrt, ohne dass ihr die Einnahme verbotener Substanzen nachgewiesen worden war.

Zwar hatten die Richter in Aussicht gestellt, ein Urteil bis zum Donnerstag zu fällen, doch anscheinend reichte den Juristen die Zeit nicht, um diesen Präzedenzfall wasserdicht abzuschließen. Die Aussage, man wolle die schriftliche Begründung zeitgleich vorlegen, ist fadenscheinig, weil diese Praxis vor Gericht unüblich ist. In sofern kann man die Enttäuschung der 37-Jährigen verstehen: Sollte Pechstein tatsächlich unschuldig sein, könnte ein verzögerter Freispruch dennoch ihr Karriereende bedeuten, da der Berlinerin die Zeit davonläuft, sich für Olympia zu qualifizieren. Der Verweis auf eine Vorreiterrolle dürfte kein Trost sein.

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