Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs

Corona-Verordnung: Mannheimerin erleidet juristische Niederlage

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Klagen gegen Corona-Verordnungen aus dem Mai 2020 abgewiesen. Was die Mannheimer Richterinnen und Richter entschieden haben

Von 
Walter Serif
Lesedauer: 
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Klagen gegen Maskenpflicht und Kontaktverbote aus dem Frühjahr 2020 abgewiesen. © Stefan Puchner/dpa

Mannheim. Die Mannheimerin Britta Gedanitz und drei weitere Klägerinnen und Kläger haben vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eine juristische Niederlage erlitten. Der 1. Senat wies die Anträge auf nachträgliche Feststellung der Unwirksamkeit von Corona-Verordnungen aus dem Mai 2020 ab. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor, das Gericht teilte am Freitag mit, dass dies mehrere Wochen dauern kann.

Mehr zum Thema

VGH

Warum eine Mannheimerin gegen die Corona-Verordnungen klagt

Veröffentlicht
Von
Walter Serif
Mehr erfahren

Die Antragsteller aus Mannheim, Dossenheim, Hockenheim und Karlsruhe wollten, dass der VGH mehrere Corona-Verordnungen des Landes in Teilen oder ganz für nichtig erklärt. Im Mittelpunkt standen die Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen. In der mündlichen Verhandlung hatte VGH-Präsident Malte Graßhof am Donnerstag das juristische Problem wie folgt beschrieben: „Die Corona-Verordnungen sind ja inzwischen alle außer Kraft, weil die Pandemie vorbei ist. Die Kläger wollen dennoch, dass das Gericht feststellt, dass diese ungültig sind“, sagte der Senatsvorsitzende.

Verwaltungsgerichtshof lässt keine Revision

Die Klägerinnen und Kläger meinten, dass der VGH die Corona-Verordnungen aus heutiger Sicht beurteilen müsse und stellten deshalb eine Reihe von Beweisanträgen. So sollten nach der Veröffentlichung der RKI-Protokolle mit Lothar Wieler sowohl der frühere Chef des Robert Koch-Instituts als auch sein Nachfolger Lars Schaade vorgeladen werden. Der VGH wies aber alle Beweisanträge ab. Das lässt darauf schließen, dass er die die Corona-Verordnungen nach dem damaligen Erkenntnisstand geprüft hat.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom VGH nicht zugelassen. Die Beteiligten können binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben.

© Thomas Tröster

Redaktion Reporter für Politik und Wirtschaft

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen