Pandemie

Bundesweite Maskenpflicht kehrt zurück

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht Deutschland vergleichsweise gut vorbereitet, mahnt aber zur Vorsicht

Von 
Julia Emmrich
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Karl Lauterbach äußert sich zur aktuellen Corona-Lage. © Wolfgang Kumm/dpa

Berlin. Die Zahl der registrierten Corona-Infektionen steigt wieder deutlich an, Ende der Woche lag die bundesweite Inzidenz über 400. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht die Entwicklung mit Sorge: „Wir sind zu Beginn einer Herbst- und Winterwelle.“ Die Dunkelziffer sei hoch, sie könnte wegen der Meldelücken sogar dreimal höher sein als die offizielle Zahl. Der Gesundheitsminister mahnte zur Vorsicht: 75 Prozent der über 60-Jährigen hätten noch keine vierte Impfung bekommen.

Lauterbach sieht das Land nach der Reform des Infektionsschutzgesetzes jedoch vergleichsweise gut vorbereitet. Wichtig sei es nun, dass die Bundesländer Gebrauch vom neuen Maßnahmenpaket machten und rechtzeitig nachschärfen würden. Sonst gebe es Probleme: „Wenn wir die Welle nicht begrenzen, werden wir in ein paar Wochen Probleme mit der kritischen Infrastruktur bekommen“, sagte er.

Von Oktober 2022 bis Ostern 2023 gilt eine bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Jugendliche und Erwachsene müssen eine FFP2-Maske tragen. Kinder von 6 bis 13 Jahren können auch eine einfache medizinische Maske nehmen, Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

Ausnahmeregeln möglich

In Kliniken und Pflegeheimen müssen Besucher zusätzlich einen zertifizierten Schnelltest vorlegen, Beschäftigte müssen sich mindestens dreimal pro Woche testen lassen. Bei beiden Gruppen können die Länder jedoch Ausnahmeregeln erlassen. In Flugzeugen dagegen fällt die Maskenpflicht zum 1. Oktober zunächst komplett weg. Die Bundesregierung könnte sie bei einer kritischeren Pandemielage allerdings per Verordnung wieder einführen.

Die Länder können – je nach Pandemieverlauf – Maßnahmen in zwei Stufen verhängen. In der ersten Stufe sind Maskenpflichten in Bussen und Bahnen, in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants oder in Schulen ab der fünften Klasse möglich. In der ersten Stufe soll es aber auch Ausnahmen geben: Wer einen frischen Test vorweist, soll in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen von der Maskenpflicht befreit sein. In Schulen und Kitas können zudem Tests vorgeschrieben werden.

In der zweiten Stufe können die Länder zusätzlich eine Maskenpflicht auch bei Außenveranstaltungen verhängen und Personenobergrenzen für Innenveranstaltungen beschließen. Ausnahmen für frisch Getestete sind dann nicht mehr möglich.

Bislang sehen die Länder noch keinen Grund, die Corona-Regeln deutlich zu verschärfen. Vom 1. Oktober an gelten deswegen in den meisten Bundesländern neben den bundesweiten Regeln nur Basisschutzmaßnahmen. So herrscht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs überall eine Maskenpflicht. Unterschiede gibt es bei der Frage, ob die Fahrgäste zwingend eine FFP2-Maske tragen müssen oder ob auch eine OP-Maske reicht. Zum Teil sind sogar Stoffmasken erlaubt. Vor dem Besuch eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung ist es ebenfalls ratsam, sich über die örtlichen Regelungen zu informieren: Das Infektionsschutzgesetz erlaubt den Ländern, Ausnahmen von der Testpflicht zu machen. In einigen Ländern müssen geimpfte und genesene Besucher derzeit keinen aktuellen Test vorlegen.

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