Berlin. Eine Woche nach dem Beginn der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat der Bund eine Soforthilfe von zunächst 200 Millionen Euro beschlossen. Mittel in derselben Höhe sollen die betroffenen Länder beisteuern, so dass insgesamt bis zu 400 Millionen Euro bereitstehen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) machte aber deutlich, dass der Bund bei Bedarf auch mehr Geld zur Verfügung stellen werde. „Wir werden das tun, was erforderlich ist, um jedem so schnell wie möglich zu helfen.“ Für den Wiederaufbau rechnete er mit einem Milliarden-Finanzbedarf.
„Am Geld wird die Hilfe nicht scheitern“, betonte auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). „Die Soforthilfen sind vor allem eine Unterstützung für die Menschen, die ihr ganzes Hab und Gut verloren haben.“ Die Hilfe solle schnell und beispielsweise ohne „große Einkommens- oder Vermögensüberprüfungen“ erfolgen. „Dafür zahlen die Leute ja Steuern, dass ihnen auch in außergewöhnlichen Situationen geholfen wird.“
Insgesamt wird die Soforthilfe absehbar erheblich höher ausfallen. Allein die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will an diesem Donnerstag ein Soforthilfeprogramm von ebenfalls 200 Millionen Euro beschließen. Damit wäre die von der Bundesregierung beschlossene Summe bereits aufgebraucht. Scholz betonte: „Wir werden jedes Mal die Hälfte dazu finanzieren. Das wird also in jedem Umfang sein.“ Dies habe das Kabinett beschlossen.
Außerdem ist ein milliardenschwerer Aufbaufonds geplant. Über dessen genaue Höhe soll erst entschieden werden, wenn das Ausmaß der Schäden besser absehbar ist. Scholz wies aber darauf hin, dass nach der Hochwasserkatastrophe 2013 bis heute für den Wiederaufbau rund sechs Milliarden Euro ausgegeben worden seien. Der Bund werde auch hier die Hälfte davon zur Verfügung stellen. Mit dem Wiederaufbau könne jetzt sofort begonnen werden. „Das wird milliardenschwer, das wird auch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.“
Dauerhafter Fonds geplant
Scholz betonte, dass der Wiederaufbau unbürokratisch geschehen soll. „Wir wollen das ohne neue planrechtliche Regelungen machen. Wenn eine Brücke wiederhergestellt werden muss, wenn ein Haus wieder neu gebaut werden muss, wenn eine Schule wieder neu gebaut werden muss, muss man nicht ein neues Planfeststellungsverfahren auf den Weg bringen.“ Seehofer wies darauf hin, dass der Bund für seine Kräfte im Hochwassereinsatz wie Technisches Hilfswerk (THW), Bundespolizei und Bundeswehr den Kommunen keine Rechnung stellen werde. Der Bund werde zudem den Wiederaufbau von Infrastruktur wie Autobahnen oder Schienen, für die der Bund zuständig sei, selbst bezahlen.
Seehofer und Scholz betonten, dass die Hilfen nicht daran geknüpft sein werden, dass jemand eine Elementarschadenversicherung für sein Haus abgeschlossen hat. „Ich plädiere dafür, nicht zynisch zu sein“, sagte Scholz. Erste Priorität müsse die Hilfe haben – „und nicht irgendwelche Prinzipien“. Laut Seehofer hat das Kabinett auch beschlossen, dass eine breite Debatte über ein „Absicherungssystem der Zukunft“ geführt werden müsse. Scholz zufolge will der Bund mit den Ländern über die Einrichtung eines dauerhaften Hilfsfonds für Folgen des menschengemachten Klimawandels beraten.
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