Kommunalpolitik - Der Tag nach Absage der Amtseinführung für den gewählten Bürgermeister Christoph Oeldorf / Sebastian Cuny schreibt an den Innenminister

Stimme für Baerbock Anlass für Wahlanfechtung in Schriesheim

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Konstantin Groß
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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe: Hier wird über die Klage gegen die Schriesheimer Bürgermeisterwahl entschieden. Wann ist jedoch unklar. © dpa

Schriesheim. Auch einen Tag nach Absage der Amtseinführung für den gewählten Bürgermeister Christoph Oeldorf beherrscht das Thema die Schriesheimer Kommunalpolitik. So wurde bekannt, wer der Kläger gegen das Wahlergebnis ist: der Altenbacher Bernd Reidinger. Landtagsabgeordneter Sebastian Cuny wandte sich in dieser Sache inzwischen an den für die Gemeindeverfassung zuständigen Innenminister Thomas Strobl.

Die Vorgeschichte zur Erinnerung: Ende 2021 legten Reidinger und der mit 1,2 Prozent abgeschlagene Kandidat Helmut Oelschläger beim Rhein-Neckar-Kreis Einspruch gegen das Wahlergebnis ein. Nach deren Ablehnung reichte einer der beiden Einsprecher Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ein.

Wer von den beiden diesen Schritt unternahm, wurde nicht bekanntgegeben. Schriesheimer Kommunalpolitiker mutmaßten zunächst, dass es sich um Oelschläger handeln könnte, dessen Kandidatur bereits von einem persönlichen Konflikt mit Oeldorf über das Gewerbegebiet Wilhelmsfeld begleitet war.

Doch damit taten die Beobachter ihm Unrecht. Allerdings trug Oelschläger auch selbst nicht viel zur Klarheit bei. Als der „MM“ ihn am Donnerstag, 20.19 Uhr, telefonisch erreichte, antwortete er auf dreimalige Frage, ob er der Kläger sei, nur immer wieder: „Ich weiß es nicht.“

„Überzeugter Kurpfälzer“

Nun steht fest: Er ist es nicht. Vielmehr ist es der Diplom-Informatiker Bernd Reidinger, der dies dieser Redaktion am Freitagmittag telefonisch bestätigte. Der 55-Jährige, in Altenbach aufgewachsen und bis heute dort wohnhaft, ist Sohn des 95-jährigen langjährigen Messners Adolf Reidinger, den er als „24-Stunden-Pfleger“ betreut. Sich selbst bezeichnet er als „überzeugten Kurpfälzer“.

Gegenüber dieser Redaktion legt er dar, was er unter anderem moniert: „Ich habe bei der BM-Wahl Annalena Baerbock gewählt. Meine Stimme wurde nicht anerkannt, und nach reiflicher Überlegung kam ich zu dem Schluss, dass Frau Baerbock gar nicht wählbar war und dass somit die ganze Wahl ungültig ist. Überdies habe ich große Bedenken, dass man bei Wahlen grundsätzlich eigenhändig eine Person auf den Stimmzettel schreiben kann.“ Es folgte eine ausführliche juristische Begründung, die das Verwaltungsgericht Karlsruhe bewogen hat, Oeldorfs Vereidigung abzusetzen.

So kann der Wahlsieger vom November am 1. Februar nicht wie geplant vereidigt werden, sondern nur als Amtsverweser starten. „Freude sieht anders aus“, antwortet er, vom „MM“ am Freitagnachmittag nach seinen Gefühlen befragt: „Aber es handelt sich um ein Rechtsverfahren, das ich natürlich respektiere.“ Ohnehin richte sich die Klage gegen das Verfahren der Wahl und nicht gegen seine Person. Dem Kläger Reidinger sei er einmal im Wahlkampf begegnet, erinnert sich Oeldorf. Wie lange das Verfahren dauern wird, das wisse auch er nicht.

Diesbezüglich wandte sich der SPD-Landtagsabgeordnete Sebastian Cuny an Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit der Forderung, Möglichkeiten „zur rascheren Umsetzung des Wählerwillens“ zu prüfen. „Es ist richtig, dass Wahlergebnisse juristisch geprüft werden könne. Dennoch muss auch der klare Wille der Wählerinnen und Wähler zeitnah umgesetzt werden“, sagt Cuny und fügt hinzu: „Im Fall von Herrn Oeldorf mache ich mir da jedoch keine allzu großen Sorgen.“

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