Schriesheim

Gemeinderats-Konstruktion in Schriesheim ist okay

Muss die Gemeinderatswahl von 2019 auch in Schriesheim wiederholt werden? Nein! Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vom Dienstag zu Tauberbischofsheim hat für Schriesheim keine Folgen. Hier läuft das mit den Ortsteilen anders.

Von 
Konstantin Groß
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Historische gemeinsame Sitzung des Schriesheimer und Altenbacher Gemeinderates am 3. Februar 1971 im Gasthaus „Zur Pfalz“. © Aus der Ortschronik Altenbach/Band 1

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat am Dienstag die Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim von 2019 teilweise für ungültig erklärt. Grund ist die verfassungswidrige Repräsentanz der Ortsteile im Gemeinderat der Stadt. In Schriesheim wird man bei diesem Thema natürlich hellhörig: Denn auch die Weinstadt hat mit Altenbach und Ursenbach zwei Ortsteile, die im Stadtparlament vertreten sind. Doch hier liegt der Fall anders.

Geklagt hatte eine Wählerin gegen die Regelung, wonach jeder der sechs Ortsteile von Tauberbischofsheim unabhängig von seiner Einwohnerzahl mit einem Sitz im Gemeinderat vertreten ist; damit sei eine Wählerstimme aus einem kleinen Ortsteil mehr wert als aus einem größeren. Der VGH sah dies ebenso.

Genau diese Problematik stellte sich auch bei der Angliederung Altenbachs nach Schriesheim vor genau 50 Jahren. In den Eingemeindungsverhandlungen argumentierten die Altenbacher, angesichts von damals 7000 Wahlberechtigten in Schriesheim und 1000 in Altenbach habe der neue Stadtteil keine Chance, im Gemeinderat eine angemessene Repräsentanz zu erreichen. Die einzige Möglichkeit sahen sie in der „unechten Teilortswahl“. Dabei wird einem Ortsteil eine bestimmte Zahl von Stadträten garantiert. Die Schriesheimer stimmten dem zu.

Zu klären war dann die Frage, wie viele Mitglieder der Stadtteil Altenbach nach Schriesheim entsenden dürfe. Die Altenbacher vertraten die Ansicht, dass zunächst alle zehn Räte der bislang selbstständigen Gemeinde Altenbach dem Gemeinderat der Gesamtstadt Schriesheim angehören sollten. Auch dem stimmten die Schriesheimer am Ende zu. Doch es war das Regierungspräsidium, das dieses Verhandlungsergebnis aus rechtlichen Gründen kassierte. Und zwar mit der Begründung, die dem Geiste nach auch dem jetzigen Urteil des VGH gegen Tauberbischofsheim zu Grunde liegt. Sie lautete: Die Zahl der Altenbacher Räte, die in den Schriesheimer Stadtrat einrücken, muss in angemessenem Verhältnis zur Zahl der Schriesheimer Gemeinderäte stehen. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde wären die 1700 Altenbacher mit zehn Räten überrepräsentiert – gegenüber den 16 Räten für die 8500 Schriesheimer. So sind es heute vier Sitze, die den Altenbachern garantiert sind.

Entsprechend wurde mit der Gemeinde Ursenbach verfahren, die im Jahr darauf nach Schriesheim eingemeindet wurde. Den 200 Ursenbachern ist seither ein Sitz im Stadtparlament garantiert. Auch in Hirschberg und Weinheim gilt übrigens die „unechte Teilortswahl“.

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