Schriesheim - Ausschuss für Technik und Umwelt diskutiert Erweiterung der Wohnflächen / Gaube auf denkmalgeschütztem Haus in der Oberstadt genehmigt

Bauen in der Altstadt - ein schwieriges Pflaster

Von 
Martin Tangl
Lesedauer: 
Das denkmalgeschützte Bauwerk in der Oberstadt 23: Für das Dach wurde eine zusätzliche Gaube genehmigt. © Martin Tangl

Schriesheim. Grundsätzlich begrüßt Schriesheims Bürgermeister Hansjörg Höfer ja die Erweiterung von Wohnraum in seiner Stadt. Doch immer wieder stehen den Anliegen der Antragsteller die Bebauungspläne und Satzungen im Wege. Mit diesem Thema hatte sich der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) auch am Montagabend auseinanderzusetzen. „Wir sollten hier flexibel handeln“, erklärte Christian Wolf, Fraktionschef der Grünen Liste, in der Sitzung im großen Ratssaal.

So genehmigte das Gremium eine Gaube auf dem Dach eines denkmalgeschützten Hauses in der Oberstadt 23. Laut Altstadtsatzung ist hier nur eine Gauben-Breite von maximal 1,50 Metern vorgesehen, der Ausschuss folgte jedoch dem Wunsch des Hauseigentümers, eine Gaube mit der Größe von 2,30 Metern auf sein Dach zu setzen.

Mehr zum Thema

Ladenburg

Ladenburg: Ausschuss muss Photovoltaikanlage ablehnen

Veröffentlicht
Von
Peter Jaschke
Mehr erfahren

„Wir brauchen mehr Bewegungsfreiheit in unserer Küche“, sagte Antragsteller Michael Diehm dem „MM“ - 1,50 Meter würden da nichts bringen. Mit dem Denkmalschutz sei die Größe der Gaube auch schon geklärt, außerdem sei sie weder von der Straße noch in der Dächerlandschaft mit Blick von der Strahlenburg zu erkennen.

Höfer wird überstimmt

Bei einer Ortsbegehung hatte sich der Ausschuss im Vorfeld der Sitzung kundig gemacht. Drei Gauben, eine große und eine kleine Richtung Süden sowie noch einmal eine kleine Gaube Richtung Norden prägen bereits das Dach des alten Hauses in der Oberstadt. „Grundsätzlich begrüßen wir natürlich die Erweiterung von Wohnraum, müssen aber auch unserer Satzung gerecht werden“, plädierte Höfer für eine Begrenzung auf 1,50 Meter.

Doch die Mehrheit im Ausschuss überstimmte den Bürgermeister. Wolf: „Wir wollen attraktiven Wohnraum, also stimmen wir zu.“ Auch CDU-Fraktionschef Michael Mittelstädt hob die Hand „für die Ausnahme“. „Auf der Südseite des Hauses ist ja bereits das Gegenstück vorhanden“, begründete Hans Beckenbach, Sprecher der Freien Wähler im Gremium, sein positives Votum. Sebastian Cuny, Fraktionsvorsitzender der SPD, begrüßte ebenfalls die zusätzliche Schaffung von Wohnraum in der Altstadt. Und Ulrike von Eicke (FDP). regte an, nochmal über die Altstadt-Satzung nachzudenken, „wenn es um Wohnraum geht“.

Höfers Einwände überzeugten den Ausschuss nicht. „Wenn wir so eine Satzung haben, sollten wir sie auch durchsetzen, sonst könnte es eine Häufung von Prozessen geben“, mahnte der Bürgermeister. Die Stadt werde in Zukunft bei jeder Genehmigung einer Gaube Probleme bekommen, wenn sich der Antragsteller auf die Ausnahmen beziehe und aus einem Einzelfall die Regel werde.

„Mit unserer Altstadt-Satzung versuchen wir Ordnung zu halten“, begründete Höfer auch die Zustimmung zu einem Bauantrag gleich in der Nachbarschaft. Hier will ein Schriesheimer ein Gebäude in der Oberstadt abbrechen und neu aufbauen sowie nebenan ein Haus sanieren und aufstocken. Das befürworteten die Stadträte einhellig.

Ebenso bekam ein Bauantrag in der Ladenburger Straße das allgemeine Placet. Diese Wohnraumerweiterung begrüßte Höfer, „weil bei uns die Flächen doch sehr eingeschränkt sind“. Beate Kreis vom Bauamt sieht die Sache zwar „städtebaulich nicht unbedingt positiv“, trotzdem füge sich das Gebäude in die Umgebung gut ein.

Flüchtlingsunterkunft unstrittig

Gleiches gilt für den Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses in der Dresdner Straße. Auch hier soll das Gebäude aufgestockt und mit Gauben ergänzt werden. Sebastian Cuny: „Ein gutes Beispiel, dass Innenstadtverdichtung funktionieren kann. Hier bekommt eine wachsende Familie Wohnraum.“ Auch dafür gab’s einhellige Zustimmung.

Kein Streitthema war auch die Flüchtlingsunterkunft in der Porphyrstraße 5. Ende 2017 war die Umnutzung des bis dato als Bezirkszentrum der EnBW dienenden Gebäudes in eine Flüchtlingsunterkunft genehmigt worden. Die Genehmigung wurde allerdings auf drei Jahre befristet. Diese Frist läuft nun ab.

Da das Gebäude nach wie vor als Flüchtlingsunterkunft benötigt wird, wurde eine Verlängerung beantragt. Diese wurde jetzt ohne Aussprache einmütig erteilt.

Autor

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen