Bezirksbeirat

Wie es um das Gehwegparken in Seckenheim steht

Viele Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, wo sie ihr Auto in Mannheim Seckenheim noch abstellen dürfen. Die Stadt informierte über den Stand der Dinge.

Von 
Bernhard Haas
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Freiburger Straße in Seckenheim: Wie viele Parkplätze im Stadtteil wegfallen, wird weiter geprüft. © Marcus Schwetasch

Seckenheim. Da gibt es sicher noch viel Gesprächsbedarf: Die Projektgruppe Straßenrandparken der Stadt hat den derzeitigen Stand ihrer Arbeit im Bezirksbeirat auf der Hochstätt vorgestellt. Bis Ende 2029 soll das Vorhaben umgesetzt sein. Im vollbesetzten Saal des Gemeinschaftshauses hatten viele Bürger dazu viele Fragen.

Einer von ihnen wollte einer wissen, wie und wo körperlich eingeschränkte Menschen zukünftig ihr Auto abstellen können, wenn viele Parkplätze wegfallen. Gerade vor der Schule in Seckenheim komme es immer wieder zu Situationen, in denen Lehrer oder Eltern parken würden. Wie soll das in Zukunft geregelt werden, wollte eine Anwohnerin wissen. Wie viele Parkplätze überhaupt wegfallen, wollte ein Anwohner zu den Zahlen erfahren. Was es koste, wenn sich die Stadt nicht an die Vorgaben des Landes halte, wollte ein anderer wissen.

„Das ist ernüchternd“

Sollen Mieter, bei denen jedes Familienmitglied auf ein Auto angewiesen ist, ihr Auto verkaufen, warf Bezirksbeirat Martin Kandzior in die Diskussion ein und Bezirksbeirat Volker Metz wollte wissen, ob es für Handwerker Ausnahmen gebe. „Oder kommen die gar nicht mehr, weil sie in Seckenheim keinen Parkplatz mehr finden?“, fragte Metz. Die dienstälteste Bezirksbeirätin Evi Korta-Petry fasste am Ende zusammen: „Das ist ernüchternd. Das muss ich erst einmal setzen lassen“.

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Von
Torsten Gertkemper-Besse
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Eines war jedenfalls klar: Besonders in Seckenheims Süden fallen Parkplätze weg, stellte auch Matthias Doll von der Projektgruppe fest. Allerdings sagte er auch: „Wir wollen möglichst viele Parkplätze erhalten. Aber wir müssen uns an die gesetzlichen Vorgaben halten.“ Auch Stadtplaner Karol Sgodzaj sah das ähnlich: „Wir gehen von möglichst vielen Parkplätzen aus, die wir legalisieren können.“

Vorgegebene Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern muss freigehalten werden

Anlass für eine Neuregelung des Straßenrandparkens ist ein Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr des Landes Baden-Württemberg aus dem Verkehrsministerium von 2020. Danach muss die Stadt die bisherige Duldung des „Gehwegparkens“ aufgeben. Außerdem muss die vom Land Baden-Württemberg vorgegebene Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern freigehalten werden.

„Eine Behinderung im vorgenannten Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn die Mindestbreite für Gehwege von 1,50 Metern (einschließlich Sicherheitsraum) unterschritten wird. Die Mindestbreite wird im Wege einer Analogie auf Grundlage der VwV-StVO aus der Vorgabe einer lichten Breite von mindestens 2,50 Metern für gemeinsame Geh- und Radwege abzüglich des Verkehrsraumes von 1,0 Metern für den Radverkehr hergeleitet“, heißt es in dem Erlass.

Einbahnstraßenregelung bringt keine Entlastung

Die Stadt geht laut Sgodzaj davon aus, dass bei einer Gehwegbreite von 1,5 Metern grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern, also auch Rollstuhlfahrern oder Menschen mit Rollatoren, genügend Platz zur Verfügung steht, um aneinander vorbeizukommen. Lediglich auf Schulwegen reiche das nicht aus. Hier werde von einer Gehwegbreite von 1,80 Metern ausgegangen. Für Fahrzeuge geht die Stadt von einer Mindestfahrbreite von 3,5 Metern aus. Dann würde auch Rettungsfahrzeugen genügend Platz zur Verfügung stehen, um schnell helfen zu können.

Auch in sogenannten Spielstraßen gelten diese Vorschriften. Eine Umwidmung einer „normalen“ Straße in eine Spielstraße bringe daher keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten. Auch eine Einbahnstraßenregelung bringe keine Entlastung, da die Mindestbereite von 3,5 Metern auch dort eingehalten werden müsse. Bislang wurde ungeordnetes Gehwegparken in Mannheim toleriert, auch wenn es die Straßenverkehrsordnung bisher schon grundsätzlich verboten hat. Mannheim sei übrigens deutschlandweit die einzige Stadt, die dieses toleriert habe, erklärte Projektmitarbeiter Doll. Wie die Vorgaben in Seckenheim umgesetzt werde, müsse weiter verfolgt werden, stellte Sitzungsleiter Bernhard Boll fest.

Da gerieten andere Tagesordnungspunkte weit in den Hintergrund. Überhaupt keine Frage war, dass der Bezirksbeirat anlässlich der örtlichen Kerwe einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Seckenheim am 19. Oktober 2025 befürwortete. Bezirksbürgerdienstleiter Andreas Flisiak gab, bekannt, dass rund 3900 Euro des Budgets vergeben sind. Damit wurden unter anderem die Seckenheimer Kerwe, der Sängerbund Seckenheim und die Freiwillige Feuerwehr gefördert.

Bedauern über Wegfall des Bolzplatzes im Riestenweg

Für die Anwohner der Hochstätt bedauerte Samed Akyüz, dass der Bolzplatz nicht erhalten werde und stattdessen ein Miet-Lager im Riestenweg entstehen soll. Damit sei auf der Hochstätt eine beliebte und auch dringend benötigte Grün- und Freizeitfläche im wahrsten Sinne des Wortes vernichtet. Zuvor wurde sie samt dem Bolzplatz privatisiert, ohne dass die Nutzer es erfahren. Akyüz ist es unerklärlich, wie die An- und Abfahrt in der engen Straße geregelt werden solle, um dem Schallschutz zu genügen.

Der Bezirksbeirat Seckenheim tagte im Gemeinschaftshaus auf der Hochstätt. © Bernhard Haas

Auch über ungenehmigt abgelagerten Sperrmüll wurde geklagt. Außerdem befürchtete ein Vorstandsmitglied des SV Seckenheim, dass das Grillen auf dem Bezirkssportgelände ausufern könnte. Er befürchtete, dass Unrat und Fäkalien die Anlage zerstören würden. Zudem könne die Wiese brennen, wenn es trocken ist. Zumindest Müllbehälter sollten dort aufgestellt werden.

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