Hochstätt. Am Riestenweg wird derzeit nicht weitergebaut - noch liegt das von der Stadt Mannheim geforderte Schallschutzkonzept für die Self-Storage-Einrichtung des Betreibers „storage 24“ im Rathaus nicht vor. Anwohner waren vom überraschenden Beginn der Bauarbeiten vor drei Wochen „schockiert“, hatten sie doch angenommen, dass der vernachlässigte Bolz- und Spielplatz auf dem jahrzehntelang von Kindern und Jugendlichen genutzten Grün-Gelände jetzt wieder hergerichtet werde.
Doch wie sich herausstellte, hat das frühere Bundesbahngrundstück zwischen Wohnbebauung und Lärmschutzwand des Rangierbahnhofs im Stadtteil Hochstätt zwischenzeitlich mehrfach seine Besitzer gewechselt und gehört nun dem 2015 von den Brüdern Markus und Matthias Sattler in Nordrheinwestfalen gegründeten Unternehmen. Auf Anfrage zu seinen Hochstätt-Plänen bestätigte „storage 24“-Mitarbeiter Niclas Spieß die Anzahl 193 Lagereinheiten und stellte klar, dass anders als auf einem Transparent am Bauzaun angegeben, keine Lagereinheiten mit Büros auf der Hochstätt gebaut werden.
Bei Bauanträgen ist die Baurechtsbehörde verpflichtet, genehmigungsfähige Anträge zu genehmigen. Dabei geht es auch um den Schutz des privaten Eigentums.
Eine Nutzungsvereinbarung als Spiel- und Sportplatz, die zwischen Bahn und Stadt Mannheim bestand, endete mit der bereits vor 2019 erfolgten Privatisierung des Areals und wurde von der Stadt nicht erneuert. Die Notwendigkeit, den Grünbereich am Riestenweg zu schützen, sah man im Rathaus damals wohl nicht. Da sich der Bolzplatz auf einem privaten Grundstück befand, habe man dem Bauherren nicht vorschreiben können, den Platz zu erhalten, wie Adnan Werning, Büroleiter des Mannheimer Baubürgermeisters Ralf Eisenhauer (SPD), auf Nachfrage dieser Redaktion erläuterte.
Werning hatte zudem mitgeteilt, dass das Bauvorhaben auf dem Privatgelände rechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig sei und die Baufreigabe für die Erdarbeiten bereits erfolgt sei. „Vorgesehen ist der Neubau eines zweigeschossigen Lagerparks mit 17 Hallenreihen und 193 Lager- und Garageneinheiten“, so Werning.
Lager-Neubau biete einen „gewissen Lärmschutz“
Angaben darüber, wie viele An- und Abfahrten diese Lagereinheiten verursachen, machte „storage 24“-Vertreter Spieß nicht. Das Nutzerverhalten sei „sehr unterschiedlich“. So gebe es Mieter, die Gegenstände einlagern und erst am Ende einer nach Wochen und Monaten zählenden Mietdauer wieder abholen. Andere, etwa Handwerker, die Material lagern, kämen öfter, unter Umständen mehrfach pro Woche. Die geplanten zweistöckigen Gebäude, so Spieß, würden indessen einen „gewissen Lärmschutz“ für die Anwohner bieten, da sie die Wohnhäuser zusätzlich gegenüber den Bahnanlagen abschirmen.
Die Kritik der Anwohner richtet sich gegen den Verlust der Freizeitfläche, deren Wert die Stadt selbst in einer Gemeinderatsvorlage aus dem Jahr 2019 festgestellt hat. Eine damals an der selben Stelle geplante Wohnbebauung wurde abgelehnt. Weitere Kritikpunkte der betroffenen Nachbarn, so hatten die drei Hochstätter Samed Akyüz, Fatih Alkan und Saban Kaya vorgetragen, sind der generelle Parkplatzmangel im Stadtteil, die von dem 24 Stunden an sieben Tagen die Woche zugänglichen Lagerhaus zu erwartende starke Verkehrsbelastung und den damit verbundenen Lärm.
Die Verkehrsführung spielt beim Schallschutz eine Rolle
Zudem ist die Hochstätt, wenn auch zwischen Rangierbahnhof und Autobahn gelegen, in den Augen ihrer Bewohner ein Wohn- und kein Gewerbegebiet. Allerdings, so hatte Adnan Werning klargestellt, gibt es für den Bereich keinen Bebauungsplan, so dass die Stadt verpflichtet sei, die Self-Storage-Anlage zu genehmigen. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich eine ebenfalls als Lager von privat genutzte alte Bundesbahn-Halle. In dem noch fehlenden Schallschutzkonzept werde auch die Verkehrsführung ein Rolle spielen, bestätigte Spieß. Noch, so Spieß, könne sein Unternehmen darüber aber keine Aussagen treffen.
„Storage 24“ wolle aber demnächst auf die Anlieger in der Nachbarschaft seiner geplanten neuen Einrichtung zu gehen und ausführlich über das Vorhaben informieren. Dies, so hatte Werning bereits mitgeteilt, empfehle die Stadt dem privaten Investor. „Storage 24“ solle sein Bauvorhaben im Stadtteil bzw. Bezirksbeirat und mit den Nachbarinnen und Nachbarn vorstellen und abstimmen. Werning: „Wir werden darauf als Verwaltung hinwirken“.
Stadt begrüßt, dass jetzt zügig gebaut werden kann
Spieß bedauerte indessen, die Vorgeschichte der Nutzung des Areals als Spielplatz nicht gekannt zu haben. Man halte sich beim Bau aber grundsätzlich an alle Vorschriften. Derzeit warte man jetzt auf die Genehmigung für den anstehenden Hochbau. Die Stadtverwaltung wiederum begrüßt, dass auf dem Aral zügig gebaut werden könne. Bei Bauanträgen sei man verpflichtet, genehmigungsfähige Anträge zu genehmigen: „Dabei geht es auch um den Schutz des privaten Eigentums.“
Ziel sei es laut Adnan Werning zudem, Bauanträge zu vereinfachen. Entsprechend gab es auch Reformen der Landesbauordnung in letzter Zeit, um Vorhaben zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Dennoch sei es grundsätzlich Ziel der Verwaltung, „die Lebensqualität in den Stadtteilen zu verbessern.“
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Vergessener Stadtteil Mannheim-Hochstätt