Kriminalität

Amokfahrt in Mannheim: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Am Rosenmontag rast ein Mann mit seinem Fahrzeug durch die Mannheimer Innenstadt, offenbar mit dem Ziel, Menschen zu töten. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben.

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Agnes Polewka
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Gebete nach Amokfahrt und Gedenkminute am Paradeplatz in Mannheim. © Michael Ruffler

Mannheim. Nach Abschluss der Ermittlungen zur Amokfahrt hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen einen 40-jährigen deutschen Mann erhoben. Sie wirft ihm unter anderem Mord und versuchten Mord vor. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage dieser Redaktion mit.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich am Rosenmontag Folgendes zugetragen: Der 40-Jährige überfuhr gegen 12:14 Uhr die rote Ampel im Friedrichsring am Wasserturm fuhr dann mit einer Geschwindigkeit zwischen 40 und 50 km/h in die dortige Fußgängerzone – „mit dem Ziel, diese mit hoher Geschwindigkeit zu durchfahren und eine noch unbestimmte Anzahl an Fußgängern zu töten“.

Zu diesem Zwecke sei er zunächst am Beginn der Fußgängerzone mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde gezielt auf zwei Personen zugesteuert und habe beide mit der linken Fahrzeugfront erfasst, so die Staatsanwaltschaft. Eine der beiden Personen sei dabei über das Fahrzeug geschleudert und schwer verletzt, die andere Person leicht verletzt worden.

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Nach mehreren Hundert Metern habe er sein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h gezielt auf einen dort laufenden Fußgänger gelenkt und habe diesen mit der linken Fahrzeugfront erfasst. Der Fußgänger sei mehrere Meter durch die Luft geschleudert worden und auf eine dort stehende Person gefallen. Er wurde so schwer verletzt, dass er kurze Zeit später an der Unfallstelle verstarb.

Auf Höhe des Paradeplatzes habe der 40-Jährige dann sein Fahrzeug mit mindestens 80 km/h gezielt nach links in eine Menschengruppe gesteuert und dort zwei Fußgängerinnen erfasst. Beide Fußgängerinnen seien in die Luft geschleudert und schwer verletzt worden, eine der beiden Frauen starb laut der Behörde kurz danach an der Unfallstelle.

Keine Hinweise auf ein politisches Motiv

Nach etwa hundert Metern habe der Mann sein Fahrzeug mit mindestens 50 km/h erneut gezielt auf eine Menschengruppe gesteuert und drei Personen erfasst, die ebenfalls durch die Luft geschleudert worden seien. Zwei Personen wurden hierbei schwer, eine Person leicht verletzt. Auf Höhe des Quadrats E 7 habe der 40-Jährige sein Fahrzeug gewendet, um zu flüchten, wobei ihm der Weg durch einen Taxifahrer versperrt worden sei. Der 40-Jährige habe daraufhin mit der von ihm mitgeführten Schreckschusswaffe einen Schuss nach oben abgegeben, um den Taxifahrer einzuschüchtern und zu verhindern, dass dieser ihm folgt. Anschließend habe er die Flucht ergriffen und sich mit der Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.

Die weiteren Ermittlungen hätten keine Hinweise auf ein politisches Motiv ergeben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich der 40-Jährige bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet. Es ist daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war, so die Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht Mannheim hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Der 40-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Redaktion

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