Mannheim. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen das Urteil im Vergewaltigungsfall eines Profi-Sportlers Revision eingelegt. Das Landgericht Mannheim hatte den 29-jährigen Mann in der vergangenen Woche zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Als Grund für die Revision nannte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft die erhebliche Abweichung des Strafmaßes von dieser Forderung.
Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann eine Sportkameradin während eines Vereinsfestes in einem Auto vergewaltigt hatte. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2022, die Frau war damals 20 Jahre alt. In dem Verfahren trat sie als Nebenklägerin auf. Neben der Vergewaltigung hatte der Mann zwei weitere Frauen belästigt beziehungsweise war sexuell übergriffig geworden, auch das bezweifelte das Gericht nicht.
Bundesgerichtshof könnte über Mannheimer Fall entscheiden
Trotzdem fiel das Urteil vergleichsweise milde aus - einer der Gründe, die die Strafkammer anführte, war die Alkoholisierung des Täters. So könne nicht ausgeschlossen werden, dass seine Fähigkeit, das Verhalten zu steuern, erheblich eingeschränkt gewesen sei. Ferner sprach die Kammer in ihrer mündlichen Urteilsbegründung von einer möglicherweise „charakterlichen Disposition, sich Frauen forsch zu nähern“. Der Profi-Sportler war von einem Mannheimer Verein eingekauft worden, er lebt inzwischen wieder in Lateinamerika.
Sollte nach Vorliegen der ausführlichen Urteilsbegründung die Revision weiter Bestand haben, müsste der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall entscheiden.
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