Lebenslange Haft. So lautet das Urteil gegen Sulaiman A. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit endete am Dienstag der Prozess nach dem tödlichen Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz am 31. Mai 2024. Angeklagt war der jetzt Verurteilte wegen Mordes, fünffachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Was bedeutet das Urteil nach der Messerattacke auf dem Mannheimer Marktplatz?
Der Anwalt der Eltern von Rouven Laur, Thomas Franz aus Ketsch, hatte in seinem Plädoyer den juristischen Rahmen beschrieben, in dem sich die Strafe bewegt, die Sulaiman A. zu erwarten hatte. Nach deutschem Strafrecht komme bei Mord ausschließlich die lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht. Entgegen dem Wortlaut „lebenslang“ könne aber bereits nach 15 Jahren ein Antrag zur Aussetzung der Strafe zur Bewährung gestellt werden, dies sei allerdings kein Automatismus. In Extremfällen könne die Haftzeit sich über fünf Jahrzehnte erstrecken, grundsätzlich ist sie für einen unbegrenzten Zeitraum angelegt.
Was bedeutet es, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde?
Eine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung nach 15 Jahren gilt als nahezu ausgeschlossen, wenn ein Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Ein anderes Gericht legt dann fest, wie viele weitere Jahre vergehen müssen, ehe ein Verurteilter den Antrag zur Aussetzung seiner Strafe zur Bewährung stellen kann.
Könnte der Angeklagte bei einer Verurteilung abgeschoben werden?
Auf jeden Fall nicht umgehend. Zunächst müsste das Urteil rechtskräftig werden, also etwa keine Revision eingelegt werden. Laut Strafprozessordnung müsste für eine mögliche Abschiebung A. dann durch die zuständigen Ausländerbehörden ausgewiesen werden. Anschließend müsste die Bundesanwaltschaft von einer weiteren Verbüßung der Haftstrafe absehen. Dabei werden üblicherweise etwa die Umstände der Tat, die Höhe der verbüßten Strafe sowie die familiären Umstände des Straftäters berücksichtigt.
Das hessische Innenministerium verweist zudem darauf, dass „Abschiebungen nach Afghanistan – mit Ausnahme zweier Sondermaßnahmen im August 2024 und Juli 2025 – bislang nicht umsetzbar sind“.
Wo wird Sulaiman A. nach seiner Verurteilung inhaftiert?
Wo A. im Falle einer Verurteilung inhaftiert wird, dazu wollte sich die Bundesanwaltschaft „aus Sicherheitsgründen“ nicht äußern, wie eine Sprecherin sagte. (mit dpa)
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