Mannheim. Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 28-Jährigen ist am Dienstag vor dem Mannheimer Landgericht der 30-jährige Mann, der das Tatgeschehen gefilmt hat, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Wegen Unterschlagung und unterlassener Hilfeleistung in Tateinheit mit Verletzung der Persönlichkeitsrechte sprach die Kammer eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten aus. Außerdem muss der Angeklagte 5000 Euro an den Bezirksverein für soziale Rechtspflege zahlen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der 30-Jährige war Anfang Dezember zunächst zusammen mit seinem Kumpel angeklagt worden, der für den Tod des 28-Jährigen verantwortlich ist und bereits zu acht Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt wurde.
Die Drei hatten sich in der Nacht zum 17. April 2021 bei dem späteren Opfer getroffen und im Keller des Wohnhauses auf der Rheinau zusammen gefeiert. Dabei wurde viel getrunken, insbesondere der mittlerweile wegen Totschlags verurteilte 23-Jährige und das spätere Opfer waren sehr stark alkoholisiert. Die Beiden gerieten im Laufe des Abends in Streit, zunächst verbal, dann eskalierte die Lage und der 23-Jährige nahm seinen Bekannten in den Schwitzkasten und würgte ihn so lange, bis der 28-Jährige erstickte.
Umfassendes Geständnis gewürdigt
Der heute verurteilte 30-Jährige hatte im Laufe des Abends immer wieder Sequenzen des Streits mit seinem Handy gefilmt. Auch als das Opfer nahezu bewusstlos war und röchelte, hielt der 30-Jährige die Kamera auf das Geschehen, schritt aber nicht ein. Erst als es bereits zu spät war, sei der 30-Jährige auf die Idee gekommen, jemanden anzurufen, stellte die Kammer in der Urteilsbegründung fest. Zunächst habe er versucht, Freunde anzurufen, dann erst die Polizei. Bis die Ermittler am Tatort eintrafen, sei der 23-Jährige geflüchtet. Der 30-Jährige habe dann noch den Geldbeutel seines bereits leblos am Boden liegenden Kumpels an sich genommen. Inhalt: Geldkarten und etwa 150 Euro.
Das Wegnehmen des Geldbeutels wertete das Gericht als Unterschlagung, das Filmen des Tatgeschehens als Verletzung der Persönlichkeitsrechte und das Nichteinschreiten als unterlassene Hilfeleistung, die Kammer kam so auf eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und folgen damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der ermittelnde Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer das umfassende Geständnis gewürdigt, das der Angeklagte Anfang Dezember gleich zu Beginn des Prozesses abgelegt hatte. Die Zahlung von 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung sowie eine Bewährungszeit von drei Jahren hatte er ebenfalls angeregt. Die Verteidigung empfand im Plädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr als ausreichend und machte keine Forderungen zu Auflagen. Das Urteils ist rechtskräftig.
Bereits am 22. Dezember 2021 war ebenfalls vor dem Mannheimer Landgericht der 23-Jährige wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. In diesem Fall hat die Verteidigung Revision eingelegt, dementsprechend ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.
URL dieses Artikels:
https://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim_artikel,-mannheim-todeskampf-gefilmt-bewaehrungsstrafe-fuer-30-jaehrigen-am-mannheimer-landgericht-_arid,1901574.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.mannheimer-morgen.dehttps://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim_artikel,-mannheim-mannheimer-landgericht-23-jaehriger-muss-acht-jahre-und-zehn-monate-in-haft-_arid,1895491.html
[2] https://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim/rheinau-hochstaett.html