Krieg in der Ukraine

Stadt Mannheim: „Geflüchtete werden keinen Leistungsausschluss erleben“

Von 
Sebastian Koch
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Die Erstaufnahmeeinrichtung im Thomashaus ist nach wie vor stark frequentiert, erklärte Oberbürgermeister Peter Kurz dem Gemeinderat. © Thomas Tröster

Mannheim. Auch mehr als drei Monate nach Ausbruch des Kriegs erlebt die Stadt bei der Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine eine dynamische Situation. Exakt 3411 Geflüchtete haben sich seit 24. Februar in der Stadt als Schutzsuchende registrieren lassen, erklärte Oberbürgermeister Peter Kurz am Dienstag im Gemeinderat. „Nach wie vor sind wir ungefähr ein halbes Prozent über der Quote, die für die Stadt anzulegen ist.“ So befinden sich 3,3 Prozent der Geflüchteten in Baden-Württemberg in Mannheim - 2,79 Prozent sind vorgeschrieben.

200 Geflüchtete wohnen derzeit in der Erstaufnahmeeinrichtung im Thomashaus. „Wir haben eine hohe Belegung, die streckenweise sogar noch höher gewesen ist“, sagte Kurz. Nach wie vor nicht benötigt werden bereits angemietete Sporthallen, etwa die Gräber-Halle in Friedrichsfeld. Man versuche weiterhin, die Nutzung von Hallen, die etwa mit einer fehlenden Privatsphäre einhergeht, zu vermeiden. Natürlich sei das aber nicht ausgeschlossen.

Zuvor hatte Grünen-Stadtrat Chris Rihm gefragt, ob es Bedarfe gibt, die Hallen „zeitnah zu belegen“. Falls nein, stelle sich die Frage, „wie lange die Reserven vorgehalten werden“ sollen. Kurz erklärte, dass sich die Stadt „unverändert in einer Situation“ befände, in der mögliche Reserven für der Unterbringung bereitgehalten werden müssten. Auch der Leiter der städtischen Ukraine-Taskforce, Jens Hildebrandt, sagte, dass Hallen nach Rücksprache mit Katastrophenschutz und Feuerwehr „gehalten werden“. Es gehe wegen dem sich stets veränderten Kriegsgeschehen darum, „vor der Lage zu bleiben“ und die „zu antizipieren“.

Vorläufige Bewilligung möglich

Unterdessen wiesen Kurz und Hildebrandt Kritik von FDP-Stadtrat Volker Beisel zurück, der sogenannte Rechtskreiswechsel sei in Mannheim vergleichsweise aufwendig. Weil sich Bund und Länder darauf verständigt hatten, dass Geflüchtete ab 1. Juni Anspruch auf Hartz-IV haben, hatte sich im Zuge des Rechtskreiswechsels die Zuständigkeit für registrierte Vertriebene geändert: Künftig ist das Jobcenter für deren Betreuung verantwortlich. Um neue Anträge zu stellen, war es vergangene Woche zu Schlangen vor dem Jobcenter in der Ifflandstraße gekommen. Dass etwa Geflüchtete im Landkreis Nordfriesland oder Stuttgart keine Neuanträge stellen brauchen, um Gelder auszuzahlen, erklären Hildebrandt und Kurz damit, dass beide Jobcenter kommunal geführt und somit nicht an Weisungen der Bundesagentur gebunden seien.

Hildebrandt geht davon aus, dass in den kommenden Tagen weitere 500 Anträge auf Hartz-IV gestellt werden. Sollte ein Teil der Unterlagen bei der Beantragung fehlen, werde eine vorläufige Bewilligung ausgesprochen. „Sie werden keinen Leistungsausschluss erleben“, sagte er. „Wir können mit ziemlich großer Gewissheit sagen, dass kein Mensch ohne Bargeld sein wird und Auszahlungen in kürzester Zeit realisiert werden können.“

Redaktion Reporter in der Lokalredaktion Mannheim & Moderator des Stotterer-Ppppodcasts

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