Mannheim. Nachdem die GBG im November nach mutmaßlichen Verstößen eines früheren Mitarbeiters gegen Unternehmensrichtlinien die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hatte, hat die Behörde nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Informationen dieser Redaktion, wonach es dabei unter anderem um den Verdacht auf Untreue und Betrug geht, bestätigte die Behörde indes nicht. Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ könne Näheres zum Verfahren derzeit nicht mitgeteilt werden, hieß es dazu lediglich.
Die GBG hatte in November auf Anfrage mitgeteilt, sich von einem Mitarbeiter getrennt zu haben. Zuvor hatte die städtische Wohnungsbaugesellschaft Vorwürfe geprüft, wonach es „zu Verstößen gegen verbindliche unternehmensinterne Vorgaben bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte gekommen ist“, hatte ein Sprecher damals erklärt.
Geld in Kryptowährung verlangt?
Unterdessen ermittelt die Behörde auch in einem anderen Fall, bei dem es um einen mutmaßlichen Verstoß bei der städtischen Ausländerbehörde geht. Die Behörde bestätigte auf Anfrage, dass es bei den andauernden Ermittlungen um den Verdacht der Bestechlichkeit gehe. Anfang Dezember hatte diese Redaktion berichtet, dass ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde von einer Ukrainerin Geld in einer Kryptowährung verlangt haben soll, um Leistungen zu bewilligen. Die Stadtverwaltung hatte Anzeige erstattet. seko
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