Mannheim. Die Afrikanische Schweinepest hat, zumindest hier, offensichtlich einiges von ihrem Schrecken verloren. Geböllert werden durfte an Silvester nach Herzenslust, und die im Dezember von der Stadt verkündeten Lockerungen betreffen auch die Leinenpflicht für Hunde. Doch die ist nur an den Neckarwiesen zwischen der B 44 und der B 38 aufgehoben, wie Sprecherin Désirée Leisner auf Anfrage bestätigt. Sie weist auch darauf hin, dass die Vierbeiner im Mannheimer Stadtgebiet - abgesehen von speziell beschilderten, im Regelfall eingezäunten Freilaufflächen - innerhalb zusammenhängender Bebauung generell an der Leine zu führen sind.
Bei Verstößen drohen Herrchen oder Frauchen Bußgelder
Außerhalb zusammenhängender Bebauung dürfen Hunde, sofern ihre Herrchen oder Frauchen sie bei Bedarf zu sich rufen können, normalerweise frei laufen. Es sei denn, das ist etwa vor Naturschutzgebieten und Biotopen mit speziellen Schildern untersagt. Solche schreiben nun auch unverändert auf den Feudenheimer Feldern und ähnlichen Flächen die Leinenpflicht wegen der Afrikanischen Schweinepest vor.
Bei Verstößen drohen laut Leisner Bußgelder. Die Höhe hänge vom Einzelfall ab. So seien es in Landschaftsschutzgebieten zwischen 30 und 150 Euro, in Naturschutzgebieten zwischen 75 und 1500 Euro. Bei mutwilliger Beunruhigung oder gar Verletzung eines Wildtieres gehe die Bandbreite gar bis 10 000 Euro.
„Wann die Schweinepest-bedingte Leinenpflicht komplett aufgehoben werden kann, lässt sich aktuell nicht absehen“, so die Stadtsprecherin. „Da die Lage weiterhin sehr dynamisch ist, kann es auch kurzfristig zu Änderungen der Schutzmaßnahmen kommen.“ Grundsätzlich gelte: Die derzeitige, im Dezember erlassende Allgemeinverfügung laufe erst nach sechs Monaten aus, sofern sie nicht vorher mit einer neuen ersetzt werde. Somit blieben die jetzigen Regelungen andernfalls bis in den Juni bestehen.
Wie die Stadt auf Nachfrage mitteilt, ist der Bereich um das Wildschweingehege am Karlstern im Käfertaler Wald nach wie vor für Waldbesucher gesperrt. Dies diene dem Schutz der Tiere und zur Prävention im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest.
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