Mannheim. Seitdem Ende August ein mit Afrikanischer Schweinepest infiziertes Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis gefunden worden ist, gilt eine Leinenpflicht in nicht zusammenhängend bebauten Bereichen.
Die Stadt Mannheim erinnert daran, dass freilaufende Hunde Wildschweine beunruhigen können, was diese in Bereiche mit gesunden Wildschweinen treiben könnte. So würde die Seuche weiter verbreitet werden. Außerdem können Hunde infiziertes Material auch selbst beim Laufen verteilen.
Unabhängig davon müssen Hunde laut Polizeiverordnung auch in zusammenhängend bebauten Bereichen an der Leine gehalten werden, ausgenommen sind gekennzeichnete Freilaufflächen. Bei Verstoß drohen Bußgelder gegen die Halter.
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