Mannheim. Erst am Montagabend hatte der Vorstand der Mannheimer CDU beschlossen, dass ein vom Landesverband bestellter Wirtschaftsprüfer aus Reutlingen die Parteifinanzen durchleuchtet – samt Arbeits- und Mietverträgen. Am Mittwoch nun teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass auch sie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den früheren Kreis-Chef Nikolas Löbel in die Prüfung dieser Fragen einsteigt. Und jetzt? Läuft die Untersuchung mit den Fachleuten aus Reutlingen wie geplant? Oder kann sich der Kreisverband das Geld, das er an die Prüfer für deren Arbeit zahlen muss, nun sparen – weil ja die Staatsanwaltschaft ohnehin ermittelt?
„Die am Montag beschlossene Prüfung soll wie geplant durchgeführt werden“, betonte CDU-Kreisvorstandsmitglied Christian Stalf am Mittwoch auf Anfrage. „Die Prüfung hat insbesondere die Klärung zivil-, arbeits- und steuerrechtlicher Fragen zum Gegenstand. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beschäftigen sich mit möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorgängen und behandelt damit eine andere Ebene der Bewertung.“ Eine Änderung des zeitlichen Rahmens für die Prüfung durch die Reutlinger sei „aus jetziger Sicht“ nicht absehbar. Der stellvertretende Kreis-Chef Egon Manz hatte betont, die Prüfung müsse „im nächsten Vierteljahr“ über die Bühne gehen.
Schreiben eines Mitglieds
Bereits einige Tage vor dem Beschluss zur Aufklärung durch Externe – nämlich vergangene Woche – war der Führung des Kreisverbandes ein Schreiben eines Mitglieds zugegangen, in dem möglicherweise Brisanz steckte. In dem Papier seien „Beobachtungen rund um die Geschäftsstelle“ geschildert worden, wie der Kreisverband am Mittwoch mitteilte. Da man den Inhalt „rechtlich nicht eindeutig“ habe bewerten können, habe die Führung des Kreisverbandes das Schreiben an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet sowie an Landes- und Bezirksverband. Peter Hauk, der Chef des Bezirksverbandes, war am Montagabend bei der Video-Konferenz des Mannheimer Kreisvorstandes dabei.
In der Sitzung habe die Mannheimer Parteiführung den Kreisvorstand über das Schreiben informiert, berichtete Stalf. „Wegen der Weitergabe des Schreibens an die Staatsanwaltschaft konnten aber keine weiteren Angaben über Inhalt und die bzw. den Urheber/in des Schreibens gemacht werden.“
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