Mannheim. Im Strafverfahren gegen Karl B., auch als "Druide von Schwetzingen" bekannt, haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Freitagvormittag wegen diverser Waffendelikte Bewährungsstrafen gefordert.
Während die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten für tat- und schuldangemessen hält, plädierte die Verteidigung auf ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Wegen der Vorwürfe der Volksverhetzung halten beide Seiten eine isolierte, also eine zusätzliche Geldstrafe für angemessen. Die Staatsanwaltschaft forderte zudem 150 Arbeitsstunden. Mit einem Urteil am Landgericht Mannheim wird am Mittag gerechnet.
Vor Schließung der Beweisaufnahme sagte Kriminalhauptkommissar Julian Beck über die mutmaßliche Herstellung, Beschaffung und den Vertrieb diverser selbst gebauter Waffen von Bangert aus. Bereits vor 14 Tage waren Urteile gegen drei weitere Angeklagte gesprochen worden.
URL dieses Artikels:
https://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim_artikel,-mannheim-prozess-gegen-druiden-plaedoyers-gesprochen-_arid,1910457.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.mannheimer-morgen.dehttps://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim_artikel,-mannheim-gerichtsurteil-bewaehrungstrafen-fuer-gestaendige-anhaenger-von-druiden-_arid,1905471.html