Man tut sich schwer, sich dem fünften Jahrestag des Feuers im Alten Relaishaus zu widmen. Denn natürlich ist dies kein „Jubiläum“, das es zu feiern gilt. Nicht nur aus Sicht der Rheinauer er-regt der Blick auf die Ruine eher Unverständnis und Verärgerung, ja Wut. Doch just zu diesem unrühmlichen Jahrestag tun sich auch positive Perspektiven auf.
Da ist zunächst der juristische Bereich, wobei das Geschehen hier für viele nur schwer akzeptabel ist. Dass sich der Eigentümer mit allen juristischen Mitteln durch mehrere Instanzen dagegen wehrt, den von ihm angerichteten Schaden an einem Kulturgut im Rahmen des Möglichen zu halten, ist nur schwer erträglich.
Doch so ist der Rechtsstaat. Und nur das Gegenteil davon wäre schlecht. Zudem zeigt die jüngste Entwicklung: Die Mühlen der Justiz mögen langsam mahlen, aber sie mahlen. Der Eigentümer hat eben kein Recht bekommen, und aller Voraussicht nach wird dies auch so bleiben.
Auch an der baurechtlichen Front wird es für ihn allmählich eng: Das Urteil der Verwaltungsrichter hat erstmals festgestellt, dass der Denkmalschutzcharakter des Relaishauses ungeachtet der Schäden fortbesteht. Dies ermöglicht der Stadt nun ganz neue rechtliche Schritte. Und der auf den Weg gebrachte Bebauungsplan blockiert die lukrative Verwertung des Grundstücks.
Das alles, so die Hoffnung der Stadt, mag den Eigentümer dazu bewegen, das Gelände loszuwerden. Doch wie man hört, hakt es bei den Kaufverhandlungen, die seit langem vor sich hindümpeln, an völlig überzogenen Preisvorstellungen des Besitzers. Das Relaishaus ist noch nicht gerettet. Doch nun besteht eine Chance.
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