Mannheim. Die gezielte polizeiliche Schussabgabe bei einem Einsatz am Dienstag in Mannheim-Waldhof war nicht todesursächlich. Das ist das vorläufige Ergebnis der Rechtsmedizin Heidelberg. Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg am Mittwoch gemeinsam mitteilten, ist der Tod des 31-jährigen Mannes laut dem Ergebnis der Rechtsmedizin auf Herz-Kreislauf-Versagen und hohen Blutverlust zurückzuführen. Insbesondere eine Stichverletzung im Bereich des Schlüsselbeins habe zu massiven Blutungen geführt, heißt es weiter. Diese Stichverletzung führte sich der Verstorbene nach Polizeiangaben selbst bei.
Der 31-Jährige war am Dienstag, 10. Mai, während eines Polizeieinsatzes verstorben. Zuvor hatte eine Nachbarin die Polizei gerufen, weil sich der Mann mit seiner Mutter stritt. Der Mann soll gedroht haben, sich selbst zu töten und brachte sich mehrere Verletzungen mit einem Küchenmesser bei, das er sich auch an den Hals hielt. Als die Streife eintraf, waren Schreie aus der Wohnung zu hören, weshalb die Beamten die Wohnung gewaltsam betraten. Laut Mitteilung des LKA und der Staatsanwaltschaft vom Dienstag versuchten die Einsatzkräfte, den 31-Jährigen zu beruhigen und forderten ihn mehrfach auf, das Messer wegzulegen.
Weil der Mann nicht reagierte, setzten die Polizisten erfolglos ein Reizstoffsprühgerät ein. In der Folge kam es zur gezielten Schussabgabe ins Bein des Mannes. Weitere Einsatzkäfte leisteten dem Mann Erste Hilfe und übten Reanimationsmaßnahmen bis zum Eintreffen eines Notarztes aus. Dennoch konnte der Tod des 31-Jährigen nicht verhindert werden.
Zur Absicherung der vorläufigen Obduktionsergebnisse seien ergänzende Untersuchungen in Auftrag gegeben worden, heißt es weiter in der Mitteilung vom Mittwoch. Bis zur Vorlage der endgültigen Obduktionsergebnisse könne es voraussichtlich mehrere Wochen dauern. Die Staatsanwaltschaft Mannheim und das LKA Baden-Württemberg führen die Ermittlungen fort.
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