Mannheim. Es waren Vorwürfe, wie es sie so zuvor noch nicht gegeben hatte. Bei einer Straßenblockade der Gruppe Letzte Generation auf der Konrad-Adenauer-Brücke im vergangenen September soll eine Polizeibeamtin rechtsstaatliche Prinzipien vergessen haben. Videos zeigen, wie sie einer auf dem Asphalt festgeklebten Aktivistin wohl absichtlich Öl über den Kopf kippt. Mehrere Blockierer sollen von ihr mit Öl und Desinfektionsmittel übergossen worden sein. Ferner soll sie ihnen Schmerzen zugefügt haben.
Entwürdigende Prozeduren und hämische Kommentare?
Elf Blockierer kamen nach der Aktion in Polizeigewahrsam. Was dann auf dem Präsidium geschehen sein soll, beschreiben mehrere Frauen unter den Aktivisten so: Sie seien entwürdigenden Prozeduren und hämischen Kommentaren ausgesetzt gewesen. Sie seien dazu gezwungen worden, sich zu Durchsuchungen komplett auszuziehen und breitbeinig an die Wand zu stellen. Als eine der Aktivistinnen sich weigerte, soll ihr die Unterhose heruntergerissen worden sein. Die Polizistin, die schon auf der Straße eine zweifelhafte Rolle gespielt hatte, soll auch dabei die treibende Kraft gewesen sein.
Auf eine Anzeige verzichtete die Letzte Generation, weil das ihrem allgemeinen Vorgehen entspricht. Allerdings machten die Videos und Vorwürfe bundesweit die Runde. Für die Polizei gab es Applaus, aber auch üble Beleidigungen. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen die Polizeibeamtin ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung im Amt ein.
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Die Ermittlungen sind nun abgeschlossen. Bereits Ende November war das Verfahren hinsichtlich der Vorfälle auf der Straße eingestellt worden. Allerdings schaute man sich danach die angeblichen Vorfälle im Präsidium genauer an. Und ist zum Schluss gekommen: Es lässt sich nichts strafrechtlich Relevantes finden.
„Das Verfahren betreffend das Geschehen im polizeilichen Gewahrsam wurde zwischenzeitlich ebenfalls eingestellt. Nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen bestehen keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen im polizeilichen Gewahrsamsbereich nicht entsprechend der Gewahrsamsordnung der Polizei Baden-Württemberg durchgeführt worden wären und nicht rechtmäßig gewesen sein könnten“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dieser Redaktion.
Doch für die Beamtin ist der Fall damit noch nicht ausgestanden. Und das ziemlich überraschend. Bisher hatte es im Polizeipräsidium Mannheim stets geheißen, ob es disziplinarische Folgen für die Polizistin geben könne, hänge von den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ab. Die liegen jetzt vor und haben die Betroffene offenbar entlastet. Auf Anfrage teilt eine Polizeisprecherin nun aber mit: „Nach Abschluss des Strafverfahrens wurde gegen die betroffene Beamtin ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dieses ist derzeit noch nicht abgeschlossen und entsprechende Maßnahmen werden geprüft.“
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