Mannheim. Die Polizei in Baden-Württemberg testet seit Anfang der Woche ein neues Bezahlsystem. Das sieht vor, dass Temposünder oder Gurtverweigerer ihre Bußgelder direkt per Karte bezahlen können und dazu nicht erst auf den Bußgeldbescheid, der per Post kommt, warten müssen. „In der aktuellen Pilotphase sind die Geräte zum bargeldlosen Bezahlen allerdings noch nicht beim Polizeipräsidium Mannheim im Einsatz“, sagte eine Sprecherin des Mannheimer Polizeipräsidiums auf Anfrage dieser Redaktion. Ein Starttermin für Mannheim stehe noch nicht fest.

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„Künftig können Ordnungswidrigkeiten im Verwarnungsbereich bis einschließlich 55 Euro und in gewissen Fällen auch Haftbefehle direkt vor Ort bargeldlos bei den Polizistinnen und Polizisten beglichen werden“, heißt es in einer Mitteilung des Innenministeriums, das die Dienststellen im Land bis Anfang 2024 mit 905 Bezahlterminals ausstatten will. Bezahlen soll dann mit der Girocard oder der Kreditkarte und per Handy via Bezahl-App möglich sein.
Bürokratischer Aufwand soll reduziert werden
Durch die bargeldlose Bezahlung des Verwarnungsgeldes vor Ort soll der bürokratische Aufwand hinter den Knöllchen reduziert werden. Das neue Verfahren sei ein Angebot, kein Zwang. „Das bargeldlose Bezahlen ist freiwillig und das bisherige Verfahren bleibt weiterhin bestehen“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums weiter, das am Montag den Startschuss für die vierwöchige Testphase gegeben hat. Bereits seit 2009 setzt die Polizei den bargeldlosen Zahlungsverkehr auf den Autobahnen im Land ein.
„Bargeldloses Zahlen ist im Alltag der Menschen angekommen, weshalb moderne Zahlungsweisen auch bei Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich angeboten werden sollten“, sagt Holger Bach, ADAC-Abteilungsleiter für Verkehr und Umwelt. „Zu beachten ist allerdings, dass mit der Bezahlung vor Ort das Verfahren grundsätzlich abgeschlossen ist.“ Der Betroffene erhalte im Nachgang keinen weiteren Bescheid mehr. Indem die Beteiligten direkt bezahlen, verwirken sie damit möglicherweise auch das Recht auf die Einlegung von Rechtsmitteln, um den behördlichen Vorwurf zu prüfen. „Unsere Empfehlung: Ist man sich seiner Ordnungswidrigkeit bewusst, kann man die neue Zahlungsmöglichkeit durchaus nutzen. In allen anderen Fällen empfiehlt sich der klassische Weg über den Erhalt einer schriftlichen Verwarnung mit der Möglichkeit der Anhörung, solange der Sachverhalt noch nicht vorbehaltlos geklärt ist“, rät Bach.
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