Mannheim. Der nächste Rückbildungskurs für Sternenmütter startet in Mannheim am 6. März. Als Sternenmütter werden Frauen bezeichnet, die ihr Kind etwa durch eine Fehlgeburt, eine Totgeburt, einen späten Schwangerschaftsabbruch oder in den ersten Lebenstagen verloren haben. An genau sie richtet sich dieser Kurs. ,,Und wenn Du Dich getröstet hast, wirst Du froh sein, mich gekannt zu haben.“ Mit diesem Zitat aus der „Der kleine Prinz“ von Antoine de Saint-Exupéry laden die Beraterinnen des Sozialdienst Katholischer Frauen Betroffene zu dem Kurs ein.
Es gibt neben der Rückbildung auch Raum für Austausch und Gespräch. „Immer wieder berichten mir Frauen in der Einzelberatung, dass sie sich alleine fühlen“, sagt Sozialpädagogin Martina Merz-Richardson, die gemeinsam mit Hebamme Maria Winkler die Kurse leitet. Hier wollen sie mit dem Gruppenformat Abhilfe schaffen.
Der Kurs findet in den Räumen des Sozialdienst Katholischer Frauen Mannheim in B 5, 20 statt, diesmal fünfmal donnerstags (bis 10. April wegen Ausfall am 20. März). Vor der Teilnahme wird ein telefonisches Vorgespräch geführt. Bei Interesse können Martina Merz-Richardson (Tel: 0621 120 80 13, Mail: martina.merz-richardson@skf-mannheim.de) und Maria Winkler (Mail: maria.winkler@skf-mannheim.de) direkt erreicht werden.
Erstmals gesetzlich garantierte Regenerationszeit
Die Gesetzeslage hat sich indes in diesem Jahr für Betroffene stark verbessert: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Ein entsprechendes Gesetz hatte jüngst auch die Unterstützung des Bundesrats erhalten. Zuvor hatte der Bundestag die Neuregelung einstimmig beschlossen. Sie kann damit ab 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.
Mit dem neuen Gesetz erhalten Frauen, die eine Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat erleiden, erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen.
Als Mutterschutzzeit gelten grundsätzlich die sechs Wochen vor der Entbindung eines Kindes sowie die acht Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten galt diese Schutzfrist bislang nicht. Nun gibt es einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz. Betroffene sind aber nicht dazu verpflichtet, diese Möglichkeit tatsächlich zu nutzen.
Schätzungen zufolge ereignen sich in Deutschland jährlich etwa 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten - etwa 84.000 - erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist vorerst aber weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen.
Aktuelle Termine sowie weitere Angebote für Sterneneltern www.pnd-beratung.de
URL dieses Artikels:
https://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim_artikel,-mannheim-neue-gesetzeslage-nach-fehlgeburt-und-kurse-in-mannheim-_arid,2287909.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim.html
[2] https://www.pnd-beratung.de