Justiz

Nach Tod von 31-Jährigem - Verfahren gegen Mannheimer Polizisten eingestellt

Im Mai wurde die Polizei in den Mannheimer Stadtteil Waldhof gerufen. Dort bedrohte ein Mann mit Messer die Beamten, die letztendlich zur Schusswaffe griffen

Von 
Till Börner
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Mannheim. Das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten, der im Mai im Mannheimer Stadtteil Waldhof einem 31-Jährigen in den Oberschenkel geschossen hat, ist eingestellt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim mitteilt, war der Schuss nicht ursächlich für den Tod des 31-jährigen Mannes. Die Schussabgabe sei durch das Polizeigesetz Baden-Württemberg als auch durch das allgemeine Notwehrrecht gerechtfertigt gewesen, heißt es in der Mitteilung.

Am 10. Mai wurde die Polizei zu einer Wohnung auf dem Waldhof gerufen. Dort trafen die Beamten auf den 31-Jährigen sowie dessen Mutter. Der Mann befand sich dem äußeren Anschein nach in einem psychischen Ausnahmezustand, wies eine Wunde am Hals auf und hielt ein Küchenmesser in der Hand. Zunächst forderte der Polizeibeamte den 31-Jährigen auf, das Messer weg- und sich hinzulegen.

Stich in den Hals als Todesursache

Nachdem der 31-Jährige dem nicht nachkam und einen Schritt auf den Polizeibeamten zu machte, setzte dieser Pfefferspray ein, das aber keine Wirkung zeigte. Kurze Zeit später kam der 31-Jährige immer weiter auf den Polizeibeamten zu, der bereits seine Dienstwaffe gezogen hatte und ihn weiter aufforderte, sich hinzulegen. Als der 31-Jährige dem nicht nachkam, schoss ihm der Polizist gezielt in den Oberschenkel.

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soge/lia
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Laut Angabe der Staatsanwaltschaft, traf die Kugel keine wichtigen Gefäße. Unmittelbar nach dem Schusswaffengebrauch versetzte sich der Verletzte selbst einen Stich in den Hals, infolgedessen er noch in der Wohnung an hohem Blutverlust verstarb. 

Redaktion Redakteur in der Onlineredaktion

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