Marktplatz-Prozess

Messerattentat in Mannheim: Was an den letzten Prozesstagen stattfindet

Der Polizist Rouven Laur starb, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Nun neigt sich der Prozess um das Attentat auf dem Mannheimer Marktplatz dem Ende zu. Ein Überblick.

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Sebastian Koch
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Im Prozess gegen Sulaiman A. (links, im roten Oberteil) wird ein Urteil im September erwartet. © Martin Burkhardt

Mannheim. Das Ende ist absehbar – der Prozess gegen Sulaiman A. vor dem Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim ist auf der Zielgeraden. Voraussichtlich vier Verhandlungstage gibt es noch, ehe an einem weiteren Tag der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats, Herbert Anderer, nach einem langen Prozess das Urteil verlesen wird.

Sulaiman A. hat gestanden, am 31. Mai 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz den Polizisten Rouven Laur getötet und fünf Aktivisten der islamkritischen „Bürgerbewegung Pax Europa“ (BPE) teilweise lebensgefährlich verletzt zu haben. In dieser Woche stehen nun die Plädoyers der Nebenklage sowie die der Verteidiger an. Fragen und Antworten zum Stand des Prozesses.

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An welchen Tagen wird in dieser Woche verhandelt?

Anders als bislang üblich sind in dieser Woche drei statt nur zwei Verhandlungstage angesetzt. Am Dienstag werden die Plädoyers der Nebenklage erwartet. Neben den rechtlichen Vertreterinnen und Vertretern von Familie Laur halten die Beistände der verletzten BPE-Aktivisten ihre Schlussworte. Spannend wird sein, ob die Nebenkläger neben einer womöglichen lebenslangen Haft auch eine Sicherungsverwahrung für Sulaiman A. fordern werden. Am Donnerstag und Freitag halten dann die beiden Anwälte von Sulaiman A. ihre Plädoyers.

Sulaiman A., hier am ersten Prozesstag gezeichnet, hat gestanden, das Attentat auf dem Mannheimer Marktplatz begangen zu haben. Bei dem Anschlag am 31. Mai 2024 wurden der Polizist Rouven Laur getötet und Aktivisten der islamkritischen „Bürgerbewegung Pax Europa“ teilweise lebensgefährlich verletzt. © Martin Burkhardt

Welche Strafe hat die Anklage beantragt?

Wie berichtet, hat die Generalbundesanwaltschaft vergangene Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe für Sulaiman A. gefordert. Zudem soll das Gericht die besondere Schwere seiner Schuld feststellen. Stellt das Gericht diese fest, ist eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung in der Regel ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung, nach der ein Verurteilter nach Verbüßung der Haft weiter untergebracht werden kann, weil er als gefährlich gilt, liegen nach Sicht der Anklage derzeit aber nicht vor. Zwar sei es möglich, dass A. sich wieder gefährlich radikalisieren könnte – allerdings ist das nach Meinung der Bundesanwaltschaft eben auch nicht sicher.

Staatsanwältin Verena Bauer hat für Sulaiman A. eine lebenslange Haftstrafe gefordert. © Martin Burkhardt

Darf Sulaiman A. sich nochmal verteidigen?

Natürlich. Vor dem Urteil bekommt der Angeklagte die Gelegenheit zum letzten Wort. Das ist für Montag, 15. September, geplant.

Wann wird ein Urteil erwartet?

Das Oberlandesgericht hat vergangene Woche lediglich mitgeteilt, dass der Richterspruch wohl nicht am selben Tag wie Sulaiman A.s letztes Wort fällt. „Gegebenenfalls“ könnte das Urteil aber am darauffolgenden Tag, dem 16. September, oder im weiteren Verlauf dieser Woche verkündet werden.

Hören Sie unseren Crime-Podcast „Verbrechen im Quadrat“ zum Prozess um das Messerattentat auf dem Mannheimer Marktplatz.

Redaktion Reporter in der Lokalredaktion Mannheim & Moderator des Stotterer-Ppppodcasts

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