Verkehr

Klage wegen Lärmaktionsplan in Mannheim: Umwelthilfe will Entwurf prüfen

Mit acht Monaten Verspätung hat die Stadt Mannheim kürzlich einen aktuellen Lärmaktionsplan vorgestellt. Zugleich hat die Deutsche Umwelthilfe Klage wegen des zeitlichen Verzugs eingereicht. Wie es nun weitergeht.

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Kai Plösser
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Der Mannheimer Lärmaktionsplan sieht etwa vor, dass bald auf dem Ring um die kompletten Quadrate nachts nur noch Tempo 30 erlaubt sein soll. © Pressefotoagentur Thomas Tröster

Mannheim. Mit rund acht Monaten Verspätung hat die Stadt Mannheim einen Entwurf für den aktuellen Lärmaktionsplan vorgestellt. Nun hat sie deswegen eine Klage am Hals. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht gerichtlich gegen die Stadt vor, weil diese aus Sicht der Organisation nicht genügend für den Lärmschutz tut. Jedoch wurde der Lärmaktionsplan erst kürzlich im Ausschuss für Technische Betriebe präsentiert. Der Entwurf soll ab Anfang März zur förmlichen Offenlage bereitliegen. Der Zeitpunkt der Klage der DUH wirft daher Fragen auf.

Nun erklärte die Organisation auf Anfrage, dass bei Einreichung der Klage keine Kenntnisse über einen Entwurf des Mannheimer Lärmaktionsplans und einer baldigen Veröffentlichung vorgelegen hätten, wie Robin Kulpa, stellvertretender Bereichsleiter für Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH, sagte. Somit habe es wohl eine zeitliche Überschneidung gegeben.

Wenn alles seinen Gang geht, hat sich die Sache erledigt
Robin Kulpa Stellvertretender Bereichsleiter für Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH

Bereits im Dezember 2024 habe die Organisation einen entsprechenden Plan bei der Stadt beantragt und sie aufgefordert zu handeln, erläuterte Kulpa. Nun werde die DUH den Lärmaktionsplan, der zwischen 3. März und 3. April online und im Technischen Rathaus veröffentlicht wird, inhaltlich genau prüfen. Hat die Stadt in den Augen der DUH ihre Hausaufgaben gemacht und wird der Plan im Gemeinderat beschlossen, wäre die Organisation wohl dazu bereit, die Klage zurückzuziehen. „Wenn alles seinen Gang geht, hat sich die Sache erledigt“, sagte Kulpa.

Eine Stadtsprecherin wollte sich auf Anfrage nicht direkt zu der Klage äußern. Sie verwies dagegen auf das ab Anfang März startende öffentliche Verfahren und betonte: „Wir fokussieren uns vielmehr auf die Umsetzung und die großen Herausforderungen, die damit zusammenhängen.“ Den zeitlichen Verzug begründete die Sprecherin damit, dass „die Vorgaben für die Erhebung und Berechnung des Lärmaktionsplans verändert wurden“. Der Prozess habe deshalb „in den meisten Städten längere Zeit in Anspruch genommen“.

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„Millionen Menschen in Deutschland leiden unter krankmachendem Verkehrslärm. Trotzdem ignorieren viele Behörden die gesetzliche Pflicht, einen Lärmaktionsplan zu erstellen“, betonte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und sagt: „Mit Tempo 30 lässt sich die Lärmbelastung an Hauptstraßen schnell und kostenlos deutlich reduzieren.“ Genau hier will die Stadt Mannheim ansetzen.

Lärmaktionsplan stellt die Stadt Mannheim vor Herausforderungen

Dem Entwurf zufolge soll bald an 68 weiteren Stellen in der Stadt Tempo 30 statt 50 gelten. Das ist jedoch nicht so einfach umzusetzen: „Vor allem die oftmals erforderlichen Anpassungen von Lichtsignalanlagen und Verkehrssteuerung sind kostenintensiv und werden deshalb einige Jahre in Anspruch nehmen“, erklärte die Stadtsprecherin. Der Lärmaktionsplan soll möglichst Anfang Juli im Gemeinderat beschlossen werden.

Die Klage sei beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eingereicht worden, hatte die DUH mitgeteilt. Eine Sprecherin des VGH bestätigte das. Dem Gericht zufolge will die Organisation erreichen, dass die Stadt ihren Lärmaktionsplan überprüft und bei Bedarf fortschreibt. Laut DUH müssen seit Juli 2024 aktuelle Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung vorliegen. Mannheim ist übrigens mit der Klage nicht alleine. Auch gegen das Regierungspräsidium Darmstadt sowie die Städte Baden-Baden, Hameln und Sindelfingen geht die DUH gerichtlich vor. (mit dpa)

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