Landgericht

Hygieneskandal an Mannheimer Klinikum - Bewährungsstrafe für Ex-Geschäftsführer

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Alfred Dänzer (rechts) neben seinem Verteidiger Hans-Ulrich Beust. © dpa

Mannheim. Im Hygiene-Prozess, bei dem der ehemalige Geschäftsführer des Mannheimer Universitätsklinikums  Alfred Dänzer wegen Verstößen beim Betreiben von Medizinprodukten  auf der Anklagebank saß, ist das Urteil verkündet worden: Die Dritte Landgericht-Strafkammer verhängte eine  zweijährige  Bewährungsstrafe und zusätzlich 75 000 Euro – eine Geldauflage, die drei Mal so hoch ausfällt wie  vom Staatsanwalt gefordert.

Er habe als Betreiber von Medizinprodukten gegen das Medizinproduktegesetz in besonders schwerem Fall verstoßen und zwischen 2007 und 2014 die Gesundheitsgefährdung von Tausenden Patienten in Kauf genommen, argumentierte das Gericht am Montag.

Das Gericht geht nicht von Fahrlässigkeit aus, für die der Verteidiger plädiert hatte, sondern von bedingtem Vorsatz. Als  Geschäftsführer habe  der verantwortliche Manager versäumt,  zu kontrollieren, ob von ihm delegierte Aufgabenbereiche auch tatsächlich umgesetzt werden. Außerdem habe es für den wichtigen Bereich rund um die  Aufbereitung von Sterilgut keine Budgetmittel gegeben, die anfallende Aufgaben wie Funktionsüberprüfungen der Geräte oder Schulung  von Personal überhaupt ermöglichten. 

Die Kammer wertete Versäumnisse nicht im Sinne von bloßem „Unterlassen“, sondern als „ aktives Tun“.  Angesichts von jährlich um die 18 000 chirurgischen Eingriffen im Klinikum sei von einem  „besonders schweren Fall“ auszugehen, weil  Mängel bei OP-Instrumenten grundsätzlich zu einer  Patientengefährdung führen können – auch wenn diese kausal nicht belegbar sind.

Für eine Bewährungsstrafe trotz eines  Strafrahmens bis zu fünf Jahre Haft hat nach Ansicht der Kammer gesprochen, dass  der inzwischen 73-Jährige bisher  unbescholten lebte. Außerdem habe man berücksichtigt, dass aufgrund des Urteils  ein Verlust der Pensionsbezüge als Beamter droht. Mit Blick auf die lange und belastende  Verfahrensdauer von insgesamt sechseinhalb Jahren werden Alfred Dänzer drei Monate der zweijährigen Bewährungsstrafe als bereits vollstreckt anerkannt.

Vor  Journalisten kündigte die  Verteidigung das Einlegen von Revision an: "Das Urteil ist so falsch wie ein Urteil nur sein kann." Das Gericht habe den Fokus auf Vorsatz zuungunsten der Fahrlässigkeit gelegt, kritisierte sie. (mit dpa)

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