Abgabefrist endet am 31. Januar

Grundsteuer-Selbstversuch mit Hilfe des Mannheimer Finanzamts: In 64 Minuten durchgekämpft

Eineinhalb Wochen vor Fristende für die Grundsteuer hat knapp die Hälfte der betroffenen Mannheimer ihre Erklärung noch nicht abgegeben. Ein Selbstversuch mit Hilfe des Finanzamts zeigt, worauf man achten sollte

Von 
Steffen Mack
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Die Grundsteuererklärung ist – dank freundlicher telefonischer Unterstützung vom Finanzamt – für Reporter Steffen Mack kein Problem mehr. © Bernhard Zinke

Mannheim. Klar: Unliebsames erst zu erledigen, wenn es sich nicht länger aufschieben lässt, ist keine gute Angewohnheit. Aber es tröstet, damit nicht allein zu sein. Im Falle der Grundsteuererklärung hat man sogar die Hälfte aller Mannheimer auf seiner Seite. Am 31. Januar endet die Frist, doch zur Wochenmitte lag die Abgabequote beim Finanzamt Mannheim-Neckarstadt (zuständig für 68 953 steuerpflichtige Grundstückseinheiten) und beim Finanzamt Mannheim-Stadt (45 113) auf Anfrage zusammen erst bei 50,47 Prozent.

Daher hat sich die Chefin des Finanzamts Mannheim-Neckarstadt, Stephanie Martin, netterweise bereiterklärt, zusammen mit einem sachkundigen Mitarbeiter einen „MM“-Selbstversuch telefonisch zu unterstützen. Womöglich helfen die Ratschläge für den unbedarften Reporter auch anderen Betroffenen.

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Wobei das Aufwendigste die Vorarbeit war. Wer noch nicht beim staatlichen Portal Elster registriert ist (weil er etwa - Stichwort: möglichst lange aufschieben - seine Einkommenssteuererklärung am liebsten in der sommerlichen Sonne auf Papier ausfüllt), muss das vorab erst erledigen. Der Weg dazu würde einen separaten Artikel füllen.

Aber es ist zum Glück gelungen. Nach der Elster-Anmeldung steht unter „alle Formulare“ und „Grundsteuer“ ganz oben „Grundsteuer Baden-Württemberg“. Weil das kluge System von der Registrierung weiß, dass man hier wohnt? „Nein“, sagt Martins Mitarbeiter (er soll anonym bleiben und wird daher fortan „Herr D“ genannt). „Es geht nach dem Alphabet.“ Die Chefin ergänzt: Mannheimer, die auch Grundbesitz etwa in Hessen oder Rheinland-Pfalz hätten, müssten indes stets das jeweilige Landesformular ausfüllen.

Hä? Zähler und Nenner?

Die erste Frage stellt sich beim Jahr. Voreingestellt ist 2022, müsste es nicht 2023 sein? Das sei schon korrekt so, versichert Herr D. Der Hauptvordruck - später muss auch noch die Anlage GW2 ausgefüllt werden - ist in acht Punkte unterteilt. Fünf bis acht gingen im vorliegenden Fall wohl sehr schnell, tröstet Herr D. Super! Aber für eins bis vier lässt das nichts Gutes ahnen.

Als Erstes benötigt wird das Aktenzeichen, das Grundsteuerpflichtige ebenso wie ihre Flurstücknummern vom Finanzamt per Post geschickt bekamen. Später braucht man noch den individuellen Bodenwert (erhältlich über das Geo-Portal www.grundsteuer-bw.de), die Quadratmeterzahl des Grundstücks (die Wohnfläche ist in Baden-Württemberg unerheblich), Steuernummer und Steuer-ID (wer keine hat, wendet sich am besten ans Finanzamt). Nach der Grundbuch-Nummer wird ebenfalls gefragt. Als sich die auf die Schnelle im Kaufvertrag nicht finden lässt, eröffnet Herr D die verlockende Möglichkeit, das erstmal wegzulassen. Er und seine Kollegen könnten das bei der Bearbeitung ergänzen. Dauere dann aber länger.

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Die wichtigsten Fallstricke, über die man ohne Expertenrat stolpern könnte: Auch bei privatem Wohnraum handelt es sich um wirtschaftliche Nutzung - hier verweist Herr D zum ersten, aber keineswegs letzten Mal freundlich darauf, dass das Lesen der allgemeinen Hinweise kein Fehler wäre. So auch bei Zähler- und Nenner-Fragen. Da das Grundstück nur uns gehört, ist zunächst eins und eins richtig. Doch da beide Ehepartner Eigentümer sind, ist bei ihnen jeweils eins und zwei einzutragen.

Apropos: Das für beide nacheinander ausfüllen zu müssen, ist ziemlich nervig. „Sie können hier Ihre Frau natürlich unterschlagen“, lacht Herr D. Aber letztlich müsse sie dann eben doch ergänzt werden. Wenigstens sind Adresse und Telefonnummer (sinnvoll für Rückfragen) nur einmal einzugeben. Lästig ist dagegen die mehrfache Frage nach persönlichen Daten wie Steuer-ID, die schon bei der Elster-Registrierung erfasst wurden. Kein Wunder bei einem Steuerportal, das nach einem diebischen Vogel benannt ist.

Genaue Höhe erst 2024

Nach 64 Minuten ist alles erledigt. Formular absenden, grüner Haken, Hurra! Ohne Daten-Suchen und Nachfragen - es riss auch mal die vermutlich überstrapazierte Telefonverbindung - hätte wohl eine halbe Stunde gereicht, oder? „Ja“, bestätigt Herr D. Er verweist aber dezent darauf, dass dafür etwas mehr Grundwissen und gründlicheres Lesen sicher nicht schlecht wären.

Wer alles korrekt ausgefüllt habe, erhalte in der Regel nach zwei, drei Monaten vom Finanzamt seinen Grundsteuerwert- und -messbescheid, so Herr D. Wie viel man dann ab 2025 individuell bezahlen müsse, sei im nächsten Jahr einem Schreiben der Stadt zu entnehmen. Noch stünden deren Hebesätze nicht fest.

Auch wenn jetzt der Schädel brummt: Das Ganze endlich erledigt zu haben, ist ein großartiges Gefühl! Und natürlich ist ein hübscher Nebeneffekt, dass dies während der Arbeitszeit geschah - sogar ganz ohne schlechtes Gewissen. Abgesehen vom langen Aufschieben, klar.

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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