Finanzamt

Achtung: Endspurt für Abgabe der Grundsteueranträge

Für viele ein großes Ägernis: Die Abgabe der Grundsteuererklärung. Bundesweit stöhnen Bürger über das komplizierte Ausfüllen. Es bleiben nur noch wenige Wochen bis zum Ablauf der Frist. Was Sie wissen müssen

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Thorsten Knuf
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Für die neue Grundsteuer müssen die Behörden Daten abfragen, die ihnen eigentlich vorliegen – das ist ärgerlich für die Verbraucher. © Jens Büttner/dpa

Berlin. Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken haben noch etwas mehr als drei Wochen Zeit, um ihre Grundsteuererklärung beim Fiskus einzureichen. Viele Betroffene verzweifeln förmlich beim Ausfüllen der Dokumente. Die Grundsteuer wird umfassend reformiert, weshalb die Behörden abermals Daten abfragen. Das müssen Sie wissen:

Grundsteuererklärung: Bis wann muss sie abgegeben werden?

Bis zum 31. Januar. Eigentlich sollte die Frist für die Grundsteuererklärung schon Ende Oktober auslaufen. Weil bis dahin aber nicht einmal ein Drittel der Eigentümer die erforderlichen Daten übermittelt hatte, wurde sie um drei Monate verlängert. 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden -mitsamt Immobilien auf ihnen.

Was ist überhaupt die Grundsteuer, und warum wird sie reformiert?

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz. Sie wird jährlich erhoben und ist nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf fällig wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 eine Reform verlangt und die bisherige Bemessungsmethode gerügt: Bislang wird die Grundsteuer auf der Basis der Immobilienwerte von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) berechnet. Der Gesetzgeber beschloss im Herbst 2019 eine Reform, die nun Schritt für Schritt umgesetzt wird. Die neue Grundsteuer soll erstmals zum 1. Januar 2025 erhoben werden. Die Einnahmen stehen den Kommunen zu.

Müssen auch Mieter die Steuer zahlen?

Vermieter können die Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Insofern sind auch Mieter von der Reform betroffen.

Welche Daten muss man einreichen?

Die Berechnung der Grundsteuer wird künftig nur noch auf Basis weniger, vergleichsweise einfach zu ermittelnder Parameter erfolgen. Maximal fünf sind es bei der Ermittlung der Steuer für Wohngrundstücke: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Wohn-/Nutzfläche. „Heute sind für die Berechnung etwa 20 Faktoren nötig“, betont das Bundesfinanzministerium. Die erforderlichen Daten findet man in der Regel im Kaufvertrag, im Grundbuchauszug, im letzten Grundsteuerbescheid sowie in frei zugänglichen Datenbanken.

Wie kann man die Daten einreichen?

Das soll elektronisch über das Elster-System der Finanzverwaltung geschehen und nur in Ausnahmefällen auf Papier. Etliche Bürger nutzen Elster bereits für ihre Einkommensteuererklärung und sind deshalb dort registriert. Wer dies noch nicht ist, muss sich registrieren und authentifizieren. Dies ist aber zeitraubend, weil der Fiskus aus Sicherheitsgründen für die Authentifizierung einen Brief per Post verschickt. Die Grundsteuererklärung über Elster ist auch ziemlich kompliziert.

Was sind die Alternativen zu Elster?

Eigentümer können ihren Steuerberater beauftragen, sich zu kümmern. Dann wird ein Honorar fällig. Zudem bieten private Softwarefirmen spezielle Programme an. Das Finanzministerium hat überdies den Online-Dienst „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ zur Verfügung gestellt. Das Ausfüllen des Formulars soll nur 30 Minuten dauern. Allerdings müssen sich die Nutzer auch hier identifizieren. Sofern ein Elster-Zugang besteht oder der Personalausweis elektronisch eingelesen werden kann, ist das kein Problem.

An wen richtet sich der Online-Dienst des Finanzministeriums?

An Privatpersonen, die etwa ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzen. Der Dienst kann allerdings nur für Immobilien verwendet werden, die in jenen Ländern liegen, die das so genannte „Bundesmodell“ für die künftige Grundsteuer anwenden. Das sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die übrigen Länder nutzen eine Öffnungsklausel und wenden eigene Methoden zur Berechnung der Steuer an.

Liegen die Daten der Verwaltung nicht ohnehin vor?

Doch, das tun sie - und das ist aus Sicht der Verbraucher und auch der Verwaltung selbst ausgesprochen ärgerlich. Deutschland hinkt in Sachen Digitalisierung aber hinterher, so dass die Behörden nicht in der Lage sind, sich die Daten zusammenzusuchen.

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Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Das bisherige Verfahren zur Ermittlung bleibt erhalten: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz. Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt anhand der eingereichten Daten, dort fließen der Wert des Objekts und die statistisch ermittelte Nettokaltmiete ein. Die Steuermesszahl wird gesetzlich festgelegt. Den Hebesatz legt die Kommune fest.

Müssen Eigentümer in Zukunft mehr oder weniger Grundsteuer zahlen?

Das lässt sich im Einzelfall noch nicht sagen und hängt auch davon ab, ob die Kommunen ihre Hebesätze erhöhen oder senken. In Ballungsräumen dürfte es tendenziell eher teurer werden, in ländlichen Regionen eher günstiger. Die Grundsteuerreform insgesamt soll nach dem Willen des Gesetzgebers „aufkommensneutral“ sein. Zuletzt lag das Aufkommen bei rund 15 Milliarden Euro pro Jahr.

Wann erfahren Eigentümer, wie viel sie künftig zahlen müssen?

Die Behörden informieren die Eigentümer nach und nach über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag (= Grundsteuerwert x Steuermesszahl). Experten empfehlen, die Daten noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen - ansonsten besteht die Gefahr, dass man zu viel zahlen muss. Der eigentliche Grundsteuerbescheid mitsamt einer Zahlungsaufforderung wird voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 verschickt. Dann muss feststehen, welchen Hebesatz die jeweilige Gemeinde anwendet.

Was hat es mit der Grundsteuer A, B und C auf sich?

Die Grundsteuer A betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die Grundsteuer B den übrigen Grundbesitz. Für Haus- oder Wohnungseigentümer ist also in der Regel die Grundsteuer B relevant. Im Rahmen der neuen Grundsteuer C können Kommunen unbebaute Grundstücke mit einem höheren Hebesatz belegen - als Anreiz für die Eigentümer, dort Wohnraum zu schaffen.

Hat nun die Finanzverwaltung mehr Arbeit wegen der Erklärung?

„Die Finanzverwaltung steht kurz vor dem Kollaps. Die Gründe sind vielfältig. Aber der Hauptgrund ist die Erklärung“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Florian Köbler, dieser Redaktion. Zwar seien immer noch knapp die Hälfte der Erklärungen nicht abgegeben. Weil die Finanzämter aber bis Mitte 2024 die Vorarbeiten für die Kommunen abschließen müssten, seien schon jetzt sehr viele Kräfte mit der Grundsteuerbearbeitung befasst.

Welche Folgen hat das auf andere Arbeitsgebiete der Finanzverwaltung und für die Bürger und Bürgerinnen?

Das verzögere auch die Bearbeitung der aktuellen Einkommensteuererklärungen, die für Arbeitnehmer und Selbstständige besonders wichtig sind. „Der Bürger muss länger auf die Steuerbescheide und damit auf mögliche Erstattungen warten“, sagte Köbler.

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