Nach Einsatz mit Todesfolge - Beamtenvertretung erhebt Vorwurf gegen Polizeipräsident – Siegfried Kollmar verteidigt sich

Gewerkschaft der Polizei beklagt „Vorverurteilung“

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Lisa Uhlmann
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Blumen und Plakate liegen am Einsatzort am Marktplatz. Hier war Anfang Mai ein Mann bei einem Polizeieinsatz zusammengebrochen. © Lisa Uhlmann

Kritik an der Polizeiführung und Anwälte für zwei beteiligte Beamte – das ist die Reaktion der Mannheimer Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf den Polizeieinsatz Anfang Mai am Marktplatz, bei dem ein 47-Jähriger verstorben ist. Die Gewerkschaft erhebt auch deshalb ihre Stimme, weil sie entsetzt ist über den Hass und die Hetze, die seitdem Beamten auf der Straße sowie im Netz entgegenschlägt.

In ihrer Mitteilung wirft die GdP zudem der Polizeiführung „Vorverurteilung“ zweier Beamter vor, die an dem Einsatz beteiligt waren. „Unglückliche Formulierungen von Polizeipräsident Siegfried Kollmar haben bei der Basis den Eindruck hinterlassen, dass er die Kollegen für verantwortlich hält“, sagte Vize-Landeschef Thomas Mohr. Mit seiner Aussage auf einer Pressekonferenz, die beiden würden nie wieder in der Innenstadtwache Dienst tun, habe Kollmar die Polizisten enttäuscht. „Bis zum Beweis des Gegenteils muss auch bei Polizisten die Unschuldsvermutung gelten.“ Kollmar wies den Vorwurf zurück.

Präsidium widerspricht

Auf „MM“-Anfrage äußert sich das Polizeipräsidium Mannheim rasch zur Kritik: „Durch Polizeipräsident Siegfried Kollmar wurde klar formuliert, dass es für derartige Fälle ein geordnetes, rechtsstaatliches Verfahren gibt, welches hier vorurteilsfrei zur Anwendung kommt“, erklärt ein Sprecher. Explizit habe Kollmar zudem mehrfach darauf hingewiesen, zunächst die Ermittlungsergebnisse sowie das finale Obduktionsergebnis abzuwarten und von vorschnellen Spekulationen und Vorverurteilungen abzusehen. Mit Blick auf eine Videosequenz, in der ein Beamter zu sehen ist, der den Mann schlägt, erklärte der Gewerkschafter Mohr: „Einer solchen Aktion ist immer eine andere vorausgegangen, etwa ein Angriff des Mannes auf die Beamten.“ Das Geschehen hätte dann mit polizeilicher Willkür nichts mehr zu tun, so Mohr weiter.

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Die GdP hat nun Anwälte beauftragt, um die beteiligten Beamten zu vertreten, „weil Polizisten keinen dienstlichen Rechtsschutz vonseiten des Dienstherren erhalten und auf sich alleine gestellt wären“. Die Rechtsanwälte sollen nicht nur die strafrechtliche und disziplinarrechtliche Vertretung übernehmen, sondern auch gegen Hetze im Netz vorgehen. Was den Mannheimer GdP-Chef Mohr vor allem stört, sind Äußerungen aus der linkspolitischen Ecke, die der Polizei sogar Rassismus bei dem Vorfall unterstellten. Für Mohr ist das „bewusstes Verdrehen der Tatsachen.“ (mit dpa)

Redaktion Seit 2018 als Polizeireporterin für Mannheim in der Lokalredaktion.

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