Justiz

Gericht entscheidet: Mannheimer Sexualstraftäter darf nicht ausreisen

Ein Mannheimer hat in Südostasien Mädchen sexuell missbraucht - und wurde dafür verurteilt. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wollte er nach Thailand. Durch eine Verfügung der Stadt Mannheim wurde ihm der Pass entzogen

Von 
Till Börner
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Endstation Frankfurter Flughafen: Einem Mannheimer wurde hier der Reisepass entzogen, nachdem er erfolglos versucht hatte, nach Thailand einzureisen. © Boris Roessler

Mannheim. Eine durch die Stadt Mannheim erlassene Verfügung gegen einen verurteilten Sexualstraftäter ist durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt worden. Wie das Gericht mitteilt, hat die 1. Kammer den Eilantrag des Betroffenen am Dienstag abgelehnt. Mit seinem Eilantrag hatte sich der Mann gegen eine Verfügung der Stadt Mannheim gewandt, durch die ihm der Reisepass entzogen wurde.

Der Antragsteller wurde im November 2019 vor dem Landgericht Mannheim wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Mann hatte bei zwei Aufenthalten auf den Philippinen in den Jahren 2012 und 2013 Mädchen als „Partnerinnen“ gesucht. Über das Darknet hatte er Kontakt zu einem australisch-philippinischen Paar aufgenommen, um an elf- bis 13-jährige Mädchen zu kommen und dafür 7000 Dollar gezahlt.

Neue Vorschrift macht Passentzug möglich

Nachdem der Mannheimer im Oktober 2023 aus der Haft entlassen wurde, versuchte er im November nach Thailand einzureisen. Aufgrund einer Interpol-Warnmeldung, die das Bundeskriminalamt hinterlegt hatte, konnten die thailändischen Behörden die Einreise des Mannes verhindern.

Bei seiner Rückkehr am 15. November wurde ihm am Frankfurter Flughafen eine innerhalb kürzester Zeit durch die Stadt Mannheim erlassene Verfügung ausgehändigt, mit der ihm der Reisepass entzogen und sichergestellt wurde. Diesen Schritt stützte die Stadt auf eine im Oktober in das Passgesetz eingefügte Vorschrift, mit der die Begehung sexueller Straftaten gegen Minderjährige im Ausland verhindert werden soll.

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Mit seinem Eilantrag wandte sich der Antragsteller gegen das Entziehen des Reisepasses und machte geltend, dass er in Thailand lediglich eine Freundin treffen und anschließend nach Kambodscha weiterreisen wollte. Zudem argumentierte der Mann, dass er nach seiner Haftverbüßung ohne Auflagen entlassen wurde und das Gericht keine Führungsaufsicht angeordnet hatte. Dem folgte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht und führte zur Begründung aus, dass die Verfügung der Stadt Mannheim voraussichtlich rechtmäßig sei.

So begründet das Verwaltungsgericht seine Entscheidung

Laut dem Gericht habe der Mann während der Haft mehrere Therapieversuche ohne Erfolg abgeschlossen, da er wenig Therapiemotivation gezeigt habe und eine Opferempathie nicht erkennbar gewesen sei. In einem fachärztliche Gutachten, auf das sich das Gericht stützt, heißt es, dass dem Mann keine selbstkritische Auseinandersetzung mit seinen Taten bescheinigt werden könne. Auch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg schätzte den Antragsteller in einer umfangreichen Risikobewertung aus dem Jahr 2023 als besonders rückfallgefährdet ein.

Demnach bestünden an der weiteren Gefährlichkeit des Antragstellers keine Zweifel. Anders als die strafrechtliche Führungsaufsicht ziele die Passentziehung auf die Verhinderung von Straftaten im Ausland ab. Mit diesem Zweck der Gefahrenabwehr sei keine weitere Bestrafung des Antragstellers verbunden, so dass der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ nicht gelte.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann hiergegen binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen (1 K 5072/23). 

Redaktion Redakteur in der Onlineredaktion

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