Arbeitsgericht

Gekündigte Reinigungskraft: „Ich will wieder in meiner Schule arbeiten“

Nachdem eine GBG-Tochter einer langjährigen und erkrankten Reinigungskraft wegen "Leistungsdefiziten" gekündigt hat, klagt die Frau vor dem Arbeitsgericht Mannheim. Der Gütetermin scheitert. Um was es bei dem Konflikt geht

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Eine Reinigungskraft klagt am Arbeitsgericht, nachdem eine GBG-Tochter sie während der Probezeit gekündigt hat. © Markus Prosswitz

Mannheim. Es gibt Kündigungs-Konflikte, die sind juristisch eindeutig, aber menschlich vielschichtig. Solch ein Fall ist beim Arbeitsgericht anhängig. Der Gütetermin scheitert. Bei der Suche nach einem Vergleich gehen die Positionen zu weit auseinander. Die klagende Reinigungskraft möchte unbedingt in „ihrer“ seit mehr als zwei Jahrzenten vertrauten Schule weiter arbeiten. Die GBG-Tochter für Facility Management Dienstleistungen (FMD) will die Entlassung aber nicht zurücknehmen.

Gekündigte Reinigungskraft - Konflikt schlägt hohe Wellen

Der Konflikt hat schon vorab hohe Wellen geschlagen: Im Februar sorgte Zoff um Putzeinsätze in zwei großen Mannheimer Schulen für eine Kundgebung - initiiert von der Gewerkschaft IG Bau. Hintergrund: Einem privaten Unternehmen war der Reinigungsauftrag gekündigt worden, weil solcherart Dienstleistungen (wieder) in kommunaler Regie übernommen werden sollten. Und zwar von der Facility Management Dienstleistungen, welche die Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft GBG gegründet hat, um Menschen mit Jobcenter-Leistungen sozial versicherte Tätigkeiten zu bieten.

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Kündigung in der Probezeit wegen „Leistungsdefiziten“

Bei der Protestkundgebung vor einem halben Jahr ging es um Entlassungen jener Frauen und Männer, die dort eingesetzt waren, wo inzwischen Personal der FMD tätig ist. Bei dem Prozess ist die Situation eine andere: Die Klägerin, die 22 Jahre zum Putzteam einer Schule gehörte und Vorarbeiterin war, ist zwar von der GBG-Tochter neu eingestellt worden - hat aber damit ihren Kündigungsschutz aufgrund langer Betriebszugehörigkeit verloren. Als die über 60-jährige Reinigungskraft noch während der Probezeit wegen „Leistungsdefiziten“ gekündigt wurde, war sie fünf Monate bei der FMD beschäftigt.

Den Gütetermin verfolgen einstige Kolleginnen und die Gewerkschaftssekretärin der IG Bau. Bei der Verhandlung kommt auch zur Sprache, dass die Klägerin eine Krebserkrankung hat und als schwerbehindert gilt.

Entlassene Vorarbeiterin: „Ich will wieder in meiner Schule arbeiten“ 

Anwalt Ulrich Tödtmann erklärt, die FMD habe das Integrationsamt über die Probezeit-Kündigung informiert. Jule Seeger vom DGB-Rechtsschutz kritisiert das Fehlen einer Abwägung menschlicher wie sozialer Hintergründe. Richterin Dünschede erkundigt sich bei der inzwischen arbeitslosen Reinigungskraft, warum diese nicht bei dem privaten Dienstleister für andere Einsätze geblieben ist und stattdessen einen Vertrag beim Nachfolger akzeptierte, bei dem ihre lange Betriebszugehörigkeit verloren geht: „Ich wollte in der Schule bleiben - die ist wie mein Zuhause.“ Dort fühle sie sich von Lehrkräften wie dem Rektor wertgeschätzt. Und das tue ihr auch bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation gut. Auf Nachfrage erklärt sie, nicht damit gerechnet zu haben, dass bei den letzten ein, zwei Jahren vor der Rente etwas schiefgehen könnte.

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Die Richterin signalisiert, dass die Rechtslage für die Klägerin wenig hergibt und bemüht sich um einen Vergleich. Dieser kann sich allerdings nur an den gerade mal fünf Monaten bei der FMD orientieren. Tausend Euro, „eventuell auch das Doppelte“, so Anwalt Tödtmann, sind für die entlassene Vorarbeiterin keine Option. „Ich will wieder in meiner Schule arbeiten.“ Der Prozess geht am 11. Dezember weiter. Ob bei der Kammerverhandlung Zeugen, beispielsweise die FMD-Personalchefin, gehört werden, bleibt abzuwarten.

Freie Autorin

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