Arbeitsgericht

Entlassener Leiter des Klärwerks Mannheim scheitert mit Klage gegen Kündigung

Ein 190 000 Euro teures Lagergebäude, dessen Bau nicht genehmigt war. Dass dem Betriebsleiter deshalb gekündigt wurde, will er nicht hinnehmen. Er will seine Arbeit wieder haben - die Stadt hat andere Pläne

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Vor dem Mannheimer Arbeitsgericht wehrte sich der Betriebsleiter des Klärwerks gegen seine Kündigung – ohne Erfolg. © markus proßwitz

Mannheim. Der entlassene Leiter des Klärwerks, das zum Eigenbetrieb Stadtentwässerung gehört, ist vor dem Arbeitsgericht gescheitert, die gegen ihn ausgesprochene Verdachtskündigung anzufechten. Der juristisch ausgetragene Personalkonflikt hat sich an einem rund 190 000 Euro teuren Lagergebäude entzündet, dessen Bau weder genehmigt war, noch in einem Wirtschaftsplan auftaucht.

Auf dem Monitor des Gerichtssaales präsentiert sich das Corpus Delicti mit roter Holzverkleidung und 180 Quadratmetern Dachfläche ziemlich auffällig. Dass der Flachbau gleichwohl während seiner Entstehung nicht wahrgenommen wurde, hat wohl mit dem abgelegenen Areal der Kläranlage nördlich von Sandhofen und einer ihn verbergenden Streuobstwiese zu tun. Ein Mitarbeiter, der sich beim Bereich Stadtentwässerung nach dem Zweck des noblen Geräteschuppens samt Anbau erkundigte, brachte 2022 Überprüfungen ins Rollen.

Im Raum steht grobe Pflichtverletzung

Als sich herausstellte, dass das Gebäude an Entscheidungsträgern vorbei erstellt wurde und Mittel für Instandhaltungen geflossen sind, sprach die Stadt in Einvernehmen mit Personalrat und Betriebsausschuss eine Verdachtskündigung aus. Eine solche bedarf grundsätzlich einer groben Pflichtverletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit. Die vor der Entlassung einberufene Anhörung des leitenden Ingenieurs ist wohl „emotional eskaliert“, wie im Prozess zu hören ist.

Bei der mündlichen Verhandlung räumt der geschasste Betriebsleiter ein: „Ja, es sind Fehler passiert.“ Der 59-Jährige bestreitet aber vehement, einen Schwarzbau in Auftrag gegeben zu haben. Nach seiner Schilderung sollte ein alter Doppelcontainer als Vorratsschuppen auf Vordermann gebracht und überdacht werden. Die letztlich überdimensionierte Größe habe sich im Laufe der Monate sozusagen eigendynamisch entwickelt - „dafür habe ich nie eine Zeichnung gemacht“.

Stadt stellt Strafantrag wegen Untreue

Der Anwalt hält die Verdachtskündigung für überzogen und stattdessen eine Abmahnung für ausreichend. Die Stadt sieht dies anders und weist daraufhin, dass der Gebäudeplatz eigens gepflastert und außerdem teures Material bestellt wurde. Der Vorsitzende Richter Holger Willer hakt immer wieder nach, weil er Schilderungen des Klägers mit der Aussage „das Gebäude ist halt so geworden“ nicht nachvollziehen kann.

Unstrittig ist freilich, dass der Klärwerksleiter „nicht aus Eigennutz gehandelt hat“, wie es ein Vertreter der Stadt formuliert. In der Verhandlung bleibt freilich offen, warum der Doppel-Container so aufwändig hergerichtet und vergrößert wurde.

Willers Bemühungen um einen Vergleich scheitern. Die Stadt lehnt eine ordentliche Kündigung mit Abfindung ab - auch weil sie inzwischen Strafantrag wegen Untreue gestellt hat. „Schließlich geht es um viel Geld“, so ihr Vertreter. „Ich will meine Arbeit, die mir Spaß macht, wieder haben“, erklärt der Kläger. Allerdings verliert er den erstinstanzlichen Prozess. Die Kammer weist die Kündigungsschutzklage ab, weil sie einen dringenden Verdacht auf eine schwere Pflichtverletzung sieht.

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