Partei - Rechtsanwalt Sven-Joachim Otto unterstützt den Ex-Abgeordneten / Vorgang liegt beim Kreisparteigericht

CDU Mannheim: Anwalt legt Widerspruch im Streitfall Jüttner ein

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Stefan Proetel
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Egon Jüttner, Mittelstand für Mannheim © Thomas Tröster

Mannheim. Der Vorgang zum Streit der CDU Mannheim mit ihrem Ehrenvorsitzenden Egon Jüttner (linkes Foto) liegt beim Kreisparteigericht des Bezirksverbands Nordbaden in Mosbach. „Der Verfahrenseingang beim gemeinsamen Kreisparteigericht kann bestätigt werden“, antwortete Bezirksgeschäftsführer Jan Inhoff auf eine Frage des „MM“.

Die Ordnungsmaßnahme gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten wegen parteischädigenden Verhaltens hatte die CDU Mannheim nach der Sitzung des Kreisvorstands am 11. Mai verhängt. Der Beschluss dazu sei mit „großer Mehrheit“ des Kreisvorstands gefasst worden, hatte die kommissarische Vorsitzende Katharina Funck damals gesagt.

Jüttner erhielt einen sogenannten Verweis und soll zudem seinen Ehrenvorsitz zurückgeben, weil er während der Online-Sitzung mehrmals mit einer Person telefonierte, die nicht dem Vorstand angehörte. Dabei habe Jüttner, so der Vorwurf des Kreisvorstands, Inhalte aus der Sitzung weitergegeben. Andere Mitglieder der Sitzung konnten die Gespräche hören, weil Jüttners Mikrofon nicht ausgeschaltet war. Er hatte sich danach entschuldigt, aber auch angekündigt, den Ehrenvorsitz nicht abgeben zu wollen. Der 79-Jährige ist neben Ex-Bürgermeister Wolfgang Pföhler und dem früheren Bundestagsabgeordneten Josef Bugl einer von drei Ehrenvorsitzenden der Mannheimer CDU.

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Mannheimer CDU straft Ehrenvorsitzenden Jüttner ab

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Timo Schmidhuber
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Jüttners Anwalt Sven-Joachim Otto (Meerbusch, rechtes Foto) hatte am 25. Mai beim gemeinsamen Kreisparteigericht Widerspruch gegen die Ordnungsmaßnahmen eingelegt. Er beantragte darin, die Ordnungsmaßnahme (Verweis und Niederlegen des Ehrenvorsitzes) wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben. Rechtsanwalt Otto ist gebürtiger Mannheimer. Er war Vorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion in seiner Heimatstadt und zwang Amtsinhaber Gerhard Widder bei der Oberbürgermeisterwahl 1999 in die Stichwahl, die er knapp verlor.

Otto argumentiert in seinem Widerspruch, dass die Aufforderung, Jüttner möge den Ehrenvorsitz niederlegen, unzulässig und unbegründet sei, weil das Parteistatut der CDU Deutschland die freiwillige Abgabe von Parteiämtern gar nicht vorsehe. Der Verweis gegen Jüttner sei unbegründet, da dieser nicht gegen Satzung, Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen habe. „Ich sehe beim besten Willen kein parteischädigendes Verhalten“, sagte Otto auf Anfrage dieser Redaktion.

Grundsätzlich nennt das Statut der Bundes-CDU bei parteischädigendem Verhalten vier Sanktionsmöglichkeiten – in aufsteigender Reihenfolge: Verwarnung, Verweis, Enthebung von Parteiämtern und zeitliche Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern.

Jüttners Gesprächspartner während der Kreisvorstandssitzung am 11. Mai war Ulrich Seel, sein langjähriger Büroleiter in Berlin. Seel hatte sich zuvor um die Bundestagswahlkandidatur beworben und wollte von Jüttner an dem Abend wissen, wie der Stand des Abstimmungsverfahrens bezüglich der Nominierung des vom Kreisvorstand als Kandidaten favorisierten Roland Hörner ist. Dies sei nicht einmal im Ansatz parteischädigend, argumentiert Sven-Joachim Otto.

Hörner setzte sich bei der Wahlkreisversammlung der CDU Mannheim am 15. Mai im VfR-Stadion mit 54 Prozent der Stimmen durch. Seel erhielt knapp 40 Prozent.

Der CDU-Kreisverband Mannheim, vertreten durch seine kommissarische Vorsitzende Katharina Funck, hat nun bis 30. August Zeit, das Schreiben Ottos zu erwidern. Der Rechtsanwalt geht davon aus, dass es gegen Ende des Jahres eine Verhandlung vor dem Kreisparteigericht geben wird. Der Sachverhalt sei dabei unbestritten – „es war haargenau so wie beschrieben“. Es gehe nun nur um dessen juristische Bewertung. Otto: „Und da bin ich sehr optimistisch.“

Ehemalige Mitarbeit Ressortleiter Lokales/Regionales und Mitglied der Chefredaktion

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