Justiz

Cannabis-Legalisierung: Mannheimer Fall schlägt hohe Wellen

Der Deutsche Richterbund fordert eine Nachbesserung beim Cannabisgesetz und verweist auf einen Prozess am Mannheimer Landgericht, der vergangene Woche mit einem Freispruch endete

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Agnes Polewka
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Symbolbild. © Hannes P Albert/dpa

Mannheim. Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert die Regierung zur Nachbesserung des seit dem 1. April geltenden Cannabis-Gesetzes auf - und beruft sich dabei auf einen Mannheimer Fall, der in der vergangenen Woche Schlagzeilen machte. Das Landgericht Mannheim hatte einen Angeklagten vom Vorwurf der illegalen Einfuhr von 450 Kilogramm Marihuana freigesprochen, weil ein Rückgriff auf seine entschlüsselten Chat-Nachrichten infolge des Cannabisgesetzes nicht mehr zulässig war. Bundesweit gehörte das Urteil zu den ersten seiner Art.

Verschlüsselte Daten aufgrund neuen Gesetzes nicht mehr verwertbar

Die ursprünglich per Encro-Chat-Software verschlüsselten Nachrichten - tragende Beweise in dem Verfahren - waren laut Gericht aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr verwertbar. Denn nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ihre Verwendung nur bei der Aufklärung schwerer Straftaten erlaubt. „Weil die Ampel-Koalition die auf Cannabis-Straftaten bezogenen Ermittlungsmöglichkeiten gegenüber der alten Rechtslage enger gefasst hat, kann selbst der Handel mit Hunderten Kilo Cannabisprodukten unter Umständen nicht mehr bestraft werden“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

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Staatsanwaltschaft legt im Mannheimer Fall Revision und Haftbeschwerde ein

Der Verteidiger des Mannheimer Angeklagten, Alexander Klein aus Ludwigshafen, sagte im Gespräch mit dieser Redaktion, er erhalte aktuell eine Vielzahl von Anrufen von Mandanten, die wissen wollen, was die neue Gesetzgebung und das jüngste Urteil für sie selbst bedeuten. Klein rechnet in den kommenden Monaten mit einer Reihe von Freisprüchen, auch in Prozessen, in denen es um große Menge von Cannabisprodukten geht. Im Mannheimer Fall hat die Staatsanwaltschaft Revision und Haftbeschwerde gegen das Urteil eingelegt. (mit dpa)

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