450 Kilo geschmuggelt?

Bundesgerichtshof hebt spektakuläres Mannheimer Cannabis-Urteil auf

Nach der Cannabis-Legalisierung sprach das Mannheimer Landgericht einen Mann frei, der 450 Kilo geschmuggelt haben soll. Nun ist das Urteil aufgehoben.

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Steffen Mack
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Verpackte Marihuana-Blüten, fotografiert im Cannabis Social Club Rhoihesse. Die Anbauvereinigung bezieht ihr Gras aus eigener Anzucht und gibt es ausschließlich an Mitglieder ab. © Boris Roessler/dpa

Mannheim. Es war eine der spektakulärsten Folgen der Cannabis-Teilfreigabe. Anfang April vorigen Jahres sprach das Mannheimer Landgericht einen Mann frei, der über Spanien und Frankreich insgesamt 450 Kilogramm Marihuana eingeschmuggelt haben soll. Der Gesamtwert wurde auf rund 1,9 Millionen Euro taxiert. Doch nun hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben worden, wie die juristische Online-Plattform LTO berichtet.

Trotz der Legalisierung ist die Einfuhr von Cannabis zwar weiter verboten. Aber im Mannheimer Fall wurden die Hauptbeweise nach Auffassung des Landgerichts unzulässig. Denn der Mann war in erster Linie mit von französischen Behörden abgefangenen Chatnachrichten überführt worden. Und das ist in Deutschland nur bei besonders schweren Straftaten zulässig. Eine solche liegt nach Inkrafttreten des Gesetzespakets vom damaligen SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach selbst dann nicht mehr automatisch vor, wenn es sich um gewerbsmäßigen Handel mit erheblichen Mengen handelt. Nur noch bei bewaffnetem Dealen oder organisierter Kriminalität.

Justizminister Buschmann empfahl Kritikern, die Revision abzuwarten

Der Rechtsauffassung aus Mannheim schlossen sich später unter anderem das Kammergericht Berlin, das Landgericht Freiburg und das Oberlandesgericht Stuttgart an. Baden-Württembergs CDU-Justizministerin Marion Gentges kritisierte: „Ausgerechnet Drogendealer, die im großen Stil gegen unsere Gesetze verstoßen, sind jetzt Nutznießer des neuen Cannabis-Gesetzes der Ampel-Regierung. Das ist ein fatales Signal.“ Gemeinsam mit ihren Unions-Kollegen aus den anderen Ländern verlangte sie vom damaligen FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann entsprechende Änderungen. Doch der sah offenbar keinen Handlungsbedarf und empfahl, erstmal die Revision des Mannheimer Falls abzuwarten.

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Am Bundesgerichtshof sah man, wie LTO unter Berufung auf dortige Quellen schreibt, das Ganze in der Tat anders als die Kollegen in Mannheim. Das Cannabis-Gesetz sei zwar am 1. April 2024 in Kraft getreten, die Chat-Daten hätten zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits als Beweismittel vorgelegen. Dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft wurde daher stattgegeben.

Eine andere Kammer des Mannheimer Landgerichts muss den Fall nun neu aufrollen

Wie die juristische Online-Plattform weiter berichtet, hatte im Januar bereits eine andere Strafkammer des Bundesgerichtshofs in einem ähnlichen Fall die Rechtmäßigkeit entsprechender Beweise bejaht. Da seien Chatdaten zu einem Zeitpunkt nach Deutschland übermittelt worden, als die angeklagten Taten im Betäubungsmittelgesetz noch als Verbrechen eingestuft gewesen seien.

Nun muss eine andere Strafkammer des Mannheimer Landgerichts den Fall des Mannes, der 450 Kilo eingeschmuggelt haben soll, neu aufrollen.

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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