Verbrauchertipps

Besuch im Fitnessstudio: Das ist zu beachten

Jetzt, wo die Weihnachtszeit immer näher rückt und Leckereien auf dem Teller landen, wird auch das Thema Gym für den ein oder anderen immer wichtiger. Wir haben hier die wichtigsten Tipps von Verbraucherschützern

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Stefanie Ball
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Wer im Fitnessstudie trainieren möchte, sollte einige Dinge beachten. © Karsten Klama/dpa

Mannheim. Wer im Winter Sport machen möchte, geht nicht immer gern ins Freie. Fitnessstudios haben wieder Hochkonjunktur. Doch es gibt einige Tipps zu beachten:

Probetraining

Das sollte nichts kosten. Wer eine Jeans anprobiert, muss auch keine Probe-Gebühr zahlen. Der Kunde sollte sich vor Vertragsabschluss ein Bild vom Studio und den Fitnesskursen machen können.

Kostenlosen Trainingswochen oder Gewinngutscheinen

Auf der Rückseite der Angebote steht oft verklausuliert, wer nach der kostenlosen Probezeit nicht kündigt, hat damit automatisch einen Vertrag unterschrieben.

Trainerpauschalen

Das ist Geldmacherei, dann könnte der Einzelhändler auch eine Extra-Gebühr für seine Verkäufer erheben.

Getränkeklausel

Ein Studio darf nicht verbieten, eigene Getränke mitzubringen. Es sei denn, es handelt sich um Glasflaschen, die aus Sicherheitsgründen verboten werden können.

Aktivierungspauschale für die Karte

Die ist unzulässig. Das Studio muss gewährleisten, dass die Kundin, der Kunde reinkommt – ob mittels Fitnessarmband, Karte oder einer Person, die die Tür öffnet.

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Versteckte Gebühren

Das Fitnessstudio muss transparent alle Kosten aufführen. Für das Leihen von Handtüchern, für Getränke, die Nutzung von Sauna, Solarium oder Massageliegen, Fitness- und Ernährungspläne, Personal Training.
vor automatischen.

Vertragsverlängerungen

Die sind für alle Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, nicht erlaubt. Wer einen Jahres- oder Zweijahresvertrag abgeschlossen hat, kann nach Ablauf der Erstlaufzeit monatlich die Mitgliedschaft kündigen.

Änderungen

Ändert ein Fitnessstudio einseitig sein Angebot, werden die Öffnungszeiten erheblich einschränkt oder gibt es keine Frauensauna mehr, kann außerordentlich gekündigt werden. Das gilt auch bei Schließung von Filialen, wenn es keine andere Filiale in der Nähe gibt.

Preiserhöhungen

Eine nachträgliche Preiserhöhung für einen beispielsweise bereits geschlossenen Jahresvertrag ist in aller Regel nicht möglich.

Vertragslaufzeiten

Der Vorteil ist der Preisunterschied. Wer viel Sport macht, für den lohnt sich das. Ansonsten ist das eine Abwägungssache, denn Verträge sind grundsätzlich auch vom Kunden einzuhalten und selbst ein Umzug berechtigt nicht zu einer Kündigung.

Geklaute Unterschriften

Es kommt immer wieder vor, dass Fitnessstudios Unterschriften, die jemand auf dem Tablet für ein Probetraining geleistet hat, auf einen normalen Vertrag setzen. Das ist ungesetzlich. Ein Probetraining muss ohne Unterschrift möglich sein.

Vorverträgen

Manche Fitnessstudios werben schon um Kunden, obwohl sie noch im Bau sind. Finger weg davon, denn manchmal öffnen die Studios nie ihre Pforten.

Vertragsabschlüsse mit Minderjährigen

Die sind null und nichtig, wenn nur der Jugendliche unterschreibt. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt erst mit der Volljährigkeit. Außerdem muss das Studio dafür sorgen, dass aus gesundheitlichen Gründen Jugendliche bestimmte Geräte nicht benutzen und auch nicht in die Sauna gehen.

Online geschlossenen Verträgen

Studios, die einen Online-Vertragsschluss ermöglichen, müssen auch die Möglichkeit geben, online kündigen zu können. Der Kündigungsbutton muss dabei auf der Startseite zu finden sein („Vertrag kündigen“). Wichtig ist, dass der Eingang der Kündigung über den Kündigungsbutton direkt im Anschluss bestätigt werden muss. Es wäre unzulässig, wenn man sich zur Kündigung im Kundenbereich einloggen müsste oder die Kündigung nur vorgemerkt wird und man noch zusätzlich anrufen oder etwas bestätigen muss.

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