Klimaschutz

Balkonkraftwerke und PV-Anlagen: Zuschüsse der Stadt Mannheim

Vom neuen Kühlschrank bis zum Heizungstausch: Die Stadt Mannheim hat jetzt die Regelungen für ihre Förderprogramme vorgelegt. Am Donnerstag diskutieren die Stadträte darüber

Von 
Martin Geiger
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Symbolbild © dpa

Mannheim. Die Stadt Mannheim plant neue Förderungen für klimafreundliche und energiesparende Maßnahmen. Das Geld hat der Gemeinderat am Dienstag bereits bewilligt. Wenn nun der Ausschuss für Umwelt und Technik an diesem Donnerstag und im März nochmals der Gemeinderat den konkreten Regelungen zustimmt, sehen die Programme so aus:

Balkon-Solarbonus

Diesen will die Stadt vor allen Dingen als zusätzliche Möglichkeit für Mieter einführen. Pro Haushalt beträgt der Zuschuss 500 Euro - vorausgesetzt, die Anlage war nicht billiger. Insgesamt sollen 120 000 Euro bereit gestellt werden. Das bedeutet, dass etwa 240 Haushalte profitieren können. Das Geld wird nur bei einer Neuinstallation an Wohngebäuden ausbezahlt. Diese muss nach Angaben der Stadt jedoch mit dem Vermieter abgesprochen werden. Beantragen kann man den Bonus erst nach der Bestellung der Anlage.

Heizungs-Abwrackprämie

Der Heizungstausch wird bereits unterstützt - allerdings nur in Verbindung mit einer energetischen Sanierung. Das soll nun entfallen, so dass es eine Abwrackprämie gibt. 400 000 Euro stehen dafür zur Verfügung. Die Förderhöhe hängt von mehreren Faktoren ab und liegt pro Gebäude und Jahr bei maximal 10 000 Euro.

Die Summe reicht also für mindestens 40 Projekte. Gefördert wird jedoch nur der Anschluss an die Fernwärmeversorgung beziehungsweise ein Nahwärmenetz. Nur wenn das nicht geht, wird auch der Einbau einer Wärmepumpe bezuschusst. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Neben Eigentümern und -gemeinschaften können auch Kirchen und Vereine das Angebot nutzen.

Abwrackprämie Kühlschrank

Diese erhalten nur Personen, die bereits staatliche Unterstützung beziehen, also etwa Bürger- oder Wohngeld. Sie müssen ein mindestens zehn Jahre altes Kühlgerät gegen ein effizientes neues austauschen und erhalten dann einen Zuschuss von 350 (Singles und Paare) beziehungsweise 650 Euro (Familien).

Insgesamt stehen 50 000 Euro bereit, so dass zwischen 77 und 143 Geräte abgewrackt werden können. Und so geht’s: Antrag bei der Klimaschutzagentur stellen, Gutschein erhalten, damit bei einem kooperierenden Händler einkaufen, Bestätigung einreichen und neues Gerät liefern sowie altes abholen lassen.

Energetische Sanierung

Die Mittel dieses bestehenden Programms sollen um 150 000 auf 650 000 Euro aufgestockt werden. Die maximale Förderung liegt bei 11 500 Euro pro Gebäude und Jahr, so dass mindestens 55 Vorhaben unterstützt werden können. Geld gibt es für Beratung und Begleitung, baulichen Wärmeschutz sowie für innovative Klimaschutzmaßnahmen. Im Fokus des Programms stehen Gebäude mit höchstens vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor 1994 gestellt worden ist. Die Förderung muss vor dem Beginn der Maßnahmen beantragt werden.

Solarbonus

Weil die Nachfrage nach dieser Unterstützung zuletzt so groß war, dass die Mittel theoretisch innerhalb von wenigen Wochen vergeben waren, soll das Budget von 250 000 auf 400 000 Euro erhöht werden. Der Basiszuschuss liegt bei 100 Euro pro Kilowatt peak (kWp) installierter Leistung und ist auf 1000 Euro begrenzt. Unter gewissen Umständen wird eine Premiumförderung bis zu 2400 Euro gewährt. Beantragen können den Bonus nur private Hauseigentümer für neu installierte Photovoltaikanlagen auf Bestandswohngebäuden. Greift die Solarpflicht, gibt es kein Geld. Die Beantragung muss vor der Installation erfolgen.

Begrünung

Auch wer Dach oder Fassade begrünen lässt, kann Geld erhalten. Bislang war das nur in der zentralen Innenstadt möglich, künftig können auch Bewohner in anderen Gebieten mit hoher Hitzebelastung wie etwa Neckarau diese Förderung erhalten. Die konkrete Summe hängt von mehreren Faktoren ab und beträgt bei der Dachbegrünung maximal 16 000 Euro, bei den Fassaden maximal 25 000 Euro.

Die Entsiegelung und Begrünung von Flächen wird im gesamten Stadtgebiet mit bis zu 11 000 Euro gefördert. Anträge müssen jeweils vor Maßnahmebeginn gestellt werden und die Begrünungen mindestens zehn Jahre bestehen bleiben.

Allgemeines

Nach Angaben der Klimaschutzagentur können Förderanträge ab 13. Februar gestellt werden. Bis der Gemeinderat Mitte März endgültig entschieden hat, soll ein Vorbehalt gelten. Die Gewährung der Zuschüsse ist eine freiwillige Leistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Sie können nie höher als die wahren Kosten sein. Zudem hängt die Förderung jeweils von einigen Bedingungen ab. Die konkreten Anforderungen sollen ab Freitagnachmittag auf der Internetseite der Klimaschutzagentur veröffentlicht werden. Bei vielen Programmen müssen Fristen beachtet werden.

Weitere Infos und Anträge: www.klima-ma.de

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Redaktion Reporter für das Ressort "Mannheim".

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