Justiz

Amokfahrt in Mannheim: Alles Wichtige zum Prozessbeginn

Am 31. Oktober beginnt der Prozess um die Amokfahrt auf den Mannheimer Planken an Rosenmontag. Die wichtigsten Informationen im Überblick.

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Agnes Polewka
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Bei der Amokfahrt durch die Innenstadt am Rosenmontag starben zwei Menschen, 14 weitere wurden verletzt. © Michael Ruffler

Mannheim. Am 31. Oktober beginnt der Prozess um die Amokfahrt vom Rosenmontag. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Prozess im Überblick.

Was passierte am Rosenmontag in der Mannheimer Innenstadt?

Am 3. März soll Alexander S. auf dem Friedrichsring auf Höhe des Wasserturms – aus Richtung Nationaltheater kommend – eine rote Ampel ignoriert haben und mit seinem Auto in die Planken eingebogen sein. Rund um den Wasserturm und auf den Planken fand am Rosenmontag noch der Fasnachtsmarkt statt. Der Mann soll mit seinem Ford Fiesta über die Planken gerast sein, dabei soll er zeitweise eine Geschwindigkeit erreicht haben, die 80 Kilometer pro Stunde überschritt. Er soll sein Fahrzeug gezielt auf Fußgänger und in Menschengruppen hinein gelenkt haben. Ein 54-jähriger Mann und eine 83-jährige Frau wurden so schwer verletzt, dass sie noch vor Ort starben, 14 weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Auf Höhe des Quadrats E7 soll der mutmaßliche Amokfahrer versucht haben, sein Fahrzeug zu wenden, dies gelang ihm jedoch nicht, da ihm ein Taxifahrer den Weg versperrte. Der 40-Jährige stieg aus, zog eine Schreckschusswaffe und schoss damit in die Luft. Vermutlich, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Anschließend entfernte er sich zu Fuß und lief in Richtung Hafen. Dort wurde er festgenommen, zuvor schoss er sich mit der Schreckschusswaffe in den Mund.

Was wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor?

Die Staatsanwaltschaft hat unter anderem Anklage wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren – anders als im Fall des Messerattentats vom Mannheimer Marktplatz am 31. Mai 2024 – nicht an sich gezogen. Dies tut die oberste deutsche Anklagebehörde ausschließlich dann, wenn es sich um Straftaten von bundesweiter Bedeutung oder Staatsschutzdelikte handelt, die von besonderer Bedeutung sind, wie etwa Terrorismus oder Spionage.

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Was ist über den mutmaßlichen Täter bekannt?

Der Angeklagte Alexander S. ist 40 Jahre alt, wuchs nach Informationen dieser Redaktion in Ladenburg auf und machte dort auch seine Ausbildung zum Landschaftsgärtner, zeitweise soll er in Freizeitparks in der Region gejobbt und einem Job in der 24-Stunden-Pflege nachgegangen sein. In den vergangenen Jahren soll er in verschiedenen psychiatrischen Kliniken behandelt worden sein, offenbar widersprachen sich die Diagnosen der behandelnden Ärzte teilweise, auch soll Alexander S. seine Medikamente nicht durchgängig eingenommen haben. Alexander S. ist ledig und hat keine Kinder, er lebte zuletzt in Ludwigshafen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnet?

Wichtig für die Entscheidungsfindung der Schwurgerichtskammer ist das Psychiatrische Sachverständigengutachten. Die Begutachtung von Alexander S. obliegt Professor Harald Dreßing vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim, der zu den renommiertesten Psychiatern Deutschlands zählt. Nach Informationen dieser Redaktion geht er von einer Borderline-Persönlichkeitsstörung aus, für schuldunfähig soll er den Angeklagten aber nicht halten. Dieser befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Die Borderline-Persönlichkeitsstörung ist vor allem durch Instabilität gekennzeichnet – von Emotionen, Stimmung und zwischenmenschlichen Beziehungen. Betroffene leiden laut Experten unter einer extremen inneren Anspannung, die in manchen Fällen in ein aggressives und gewalttätiges Verhalten münden kann.

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Nach der Tat gab es Berichte über eine Nähe des Angeklagten zur rechten Szene, was ist dazu bekannt?

Alexander S. soll in Gruppen verkehrt haben, die dem Rechtsextremismus und den Reichsbürgern zugeordnet werden. 2019 war er vom Amtsgericht Weinheim wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er auf Facebook unter einem Bild, das Adolf Hitler zeigte, die Parole „Sieg Heil from Germany“ postete. Die Menschen, die die Ermittlerinnen und Ermittler befragt haben, zeichneten nach Informationen dieser Redaktion ein differenziertes Bild. Es gibt Berichte darüber, dass S. bereits als Kind vom NS-Regime fasziniert gewesen sein soll und regelmäßig den Hitlergruß übte, Bekannte sprechen von rechten Demos und beschreiben S. als AfD-Unterstützer. Andere Zeugen sollen nach Informationen dieser Redaktion geäußert haben, dass er sich im Fall eines AfD-Wahlsiegs Sorgen um die Abschiebung einer Freundin gemacht haben soll. Ein Verwandter soll angegeben haben, die Nähe zur rechten Szene liege bereits einige Jahre zurück.

Wann könnte ein Urteil fallen?

In dem Verfahren sind insgesamt 13 Termine angesetzt, ein Urteil könnte kurz vor Weihnachten fallen.

Wie viele Nebenkläger treten in dem Verfahren auf?

In dem Verfahren treten vier Menschen als Nebenkläger auf, darunter zwei Frauen, von denen eine schwer, die andere lebensgefährlich verletzt worden ist, eine Mutter, die mit ihrem zwei Jahre alten Kind in der Innenstadt unterwegs war, und der Taxifahrer, dem es gelang, den mutmaßlichen Täter zu stoppen.

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Sind Prozessbeobachterinnen und -beobachter zugelassen?

Hauptverhandlungen sind in der Regel öffentlich, sofern die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen wird, wofür bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Verhandlung im größten Sitzungssaal des Mannheimer Landgerichts stattfinden wird. Die Prozesstage beginnen jeweils um 9 Uhr, insbesondere beim Prozessauftakt ist mit einem hohen Besucheraufkommen zu rechnen.

Welche Regelungen und Einlasskontrollen gibt es?

Besucher müssen sich neben einer Durchsuchung (Abtasten der Kleidung, unter anderem mit einem Metallsuchgerät) auch darauf einstellen, dass ihre Ausweise kontrolliert und eingescannt werden. Zuhörer und Zeugen dürfen Taschen und andere Behältnisse, Funkgeräte, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, Foto- und Filmapparate nicht mit in den Sitzungssaal nehmen. Ebenso sind Lebensmittel nicht erlaubt, in der Verfügung des Vorsitzenden wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitnahme von Waffen untersagt ist.

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