Mannheim. Nachdem – wie berichtet – trotz intensiver Suche keine weiteren infizierten Wildschweine im Rhein-Neckar-Kreis gefunden worden sind, hat das Landratsamt seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) angepasst.
Demnach darf auch in den ASP-Sperrzonen II unter strengen Auflagen wieder gejagt werden. Gleiches gilt Angaben der Stadtverwaltung zufolge auch für Mannheim.
Gejagt werden darf nur bei Tageslicht
Bislang galt hier ein absolutes Jagdverbot, um das Schwarzwild nicht zu beunruhigen und zu vertreiben. Nun darf wieder gejagt werden, allerdings nur bei Tageslicht und mit Abstand zu Wäldern und potenziellen Wildschwein-Einständen. Wildschweine sind überwiegend nachtaktiv. Außerdem müssen die Jäger ihre Fahrzeuge und Kleidung gründlich desinfizieren. Auch eine Fangjagd von Füchsen und anderem Raubwild zum Schutz von gefährdeten Wiesenbrüternist wieder erlaubt. Weiterhin bestehen bliebt allerdings das Jagdverbot im Bereich von Hemsbach, Laudenbach und Weinheim-Sulzbach.
Außerdem wird ein Team von Forst BW am Montag entlang der Landesstraße von Hüttenfeld bis Hemsbach weitere Elektrozäune aufstellen.
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