Mannheim. Der Almenhof soll bleiben wie er ist, mit seinen teils freistehenden, teils in kleinen Gruppen erstellten Einfamilienhäusern, mit großen Gartengrundstücken und vor allem viel öffentlichem Grün. So lässt sich ein Bebauungsplan (B-Plan) zusammenfassen, dessen Entwurf in dieser Woche für Diskussionen im Bezirksbeirat Neckarau sorgte.
Bereits im Spätjahr 2019 hatte die SPD-Fraktion die Aufstellung dieses Bebauungsplans im Gemeinderat beantragt - vor dem Hintergrund des Generationswechsels bei den Eigentümern, der vermehrt zu Um- und Neubauten in der Gartenstadt-ähnlichen Wohnsiedlung aus den 1920er Jahren geführt hat. Vorgeschrieben werden sollen Dachformen und Baufluchten, damit nicht mehr größer als bisher gebaut werden kann.
Verliert der Stadtteil Almenhof seinen besonderen Charakter?
„Diese baulichen Veränderungen sind einerseits Teil einer lebendigen Entwicklung, andererseits besteht teilweise die Gefahr, dass hierdurch der besondere Charakter des Gebiets verloren geht“, hatte Ralf Eisenhauer, damals noch Vorsitzender der SPD-Fraktion, inzwischen Baubürgermeister, vor der Pandemie die Forderung nach Regeln und Grenzen für Nu- und Umbauten im Quartier begründet.
Alexandra Schnettler und Jochen Tölk vom Rathaus-Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung begründeten nun vor dem Bezirksbeirat, der unter der Leitung von Bürgermeister Volker Proffen (der selbst im Almenhof lebt) den Entwurf. Nach entsprechender Debatte und Beschlussfassung im Gemeinderat wird der B-Plan auch im Detail öffentlich ausgelegt (Termin steht noch nicht fest). Anregungen, Ergänzungen und Kritik werden dann geprüft, abgewogen und gegebenenfalls in das Planungswerk mit aufgenommen.
Schnell wurde aber klar: Einfach so festlegen, dass der Stadtteil bleiben soll, wie er ist - „das funktioniert leider nicht“, wie Schnettler und Tölk dem Stadtteilgremium erläuterten. Stattdessen mache das neue Regelwerk eine „maßvolle Weiterentwicklung“ möglich. Ein Beispiel, das Altstadträtin und Volkshaus-Vorsitzende Gabriele Thirion-Brenneisen (Grüne) in die Diskussion brachte: Es ist nicht so ohne weiteres möglich, den Bau von Autostellplätzen zu verbieten oder den von Fahrrad-Abstellanlagen vorzuschreiben, wie die Vetreter der Bauverwaltung erklärten. Außerhalb der durch den B-Plan festgelegten bebaubaren Zone dürfen auch keine Stellplätze gebaut werden - mit der Ausnahme von einigen Eck-Grundstücken.
Ähnliches gilt für die tatsächliche Höhe der Häuser: Sie könne nicht festgelegt werden, maßgeblich sei, dass sich ein Um- oder Neubau an der benachbarten Bebauung orientiere. Sogenannte „Schottergärten“, deren Verbot Harald Knecht (Grüne) einforderte, seien ohnehin nicht erlaubt, die Vorgärten liegen grundsätzlich außerhalb der für eine Bebauung zugelassenen Bereiche. Tölk: dort dürfen dann auch keine Autos abgestellt werden.
Zu viele Vorschriften?
Festgelegt werden auch die Dachformen: Sattel- und Walmdächer, wie sie den Stadtteil prägen, sind künftig Standard, andere Dachformen nicht mehr erlaubt. Das gilt auch für Pultdächer bis 10 Grad Neigung, wie sie Christoph Gutknecht (CDU) als Änderungsantrag einbrachte - und mit Stimmengleichstand von CDU und FDP gegen Grüne und SPD scheiterte. Der B-Plan-Entwurf insgesamt wurde aber als Beschlussempfehlung für den Gemeinderat bei nur einer Gegenstimme angenommen.
Einzig David Hergesell (FDP) wandte sich gegen „zu viele Vorschriften“ in dem Regelwerk, das er als „Wohnraumverhinderungplan“ bezeichnete. Zudem wurde kritisiert, dass zwar die Franz-Sigel-Straße, der 48er Platz und der Freiheitsplatz innerhalb des B-Plans besonders geschützt seien, der Rosa-Luxemburg-Platz indessen außerhalb des Geltungsbereichs liege.
Wie auch immer: Wenn der B-Plan in Kraft getreten ist, bleibt im Almenhof weitgehend alles so, wie es jetzt ist. Aber nur solange, bis der Plan geändert wird.
Der B-Planentwurf online: https://acesse.dev/0XlNa
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Mannheim-Almenhof bleibt grün und großzügig - aber ohne Regeln geht es nicht