Mannheim. An der Fällung einer 150 Jahre alten Rosskastanie in Feudenheim führte kein Weg vorbei, weil das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers und seine Baugenehmigung schwerer wiegen als der Schutz eines Baums. So rechtfertigt die Landesregierung die Entscheidung, wonach der große, alte Baum fallen durfte.
Danach gefragt hatte der in Feudenheim wohnende SPD-Landtagsabgeordnete Boris Weirauch. Er konfrontierte das Umweltministerium mit dem Fall, der im Juni für viel Ärger gesorgt hatte. Über 100 Bürger protestierten mit einer Mahnwache vor der Kulturhalle gegen die Fällung des Baums, und im Bezirksbeirat kritisierten Vertreter mehrerer Parteien die Genehmigung. Weil daran das Regierungspräsidium Karlsruhe und damit eine Behörde der Landesregierung beteiligt war, nutzte Weirauch sein Fragerecht im Landtag. Für das Umweltministerium antwortete ihm nun Staatssekretär Andre Baumann, der sich zuvor mit dem für Wohnungsbau verantwortlichen Ministerium abstimmte.
Staatssekretär äußert sich zur Kastanie
Danach hatte die Stadt die Pläne für das Wohngebäude an der Ecke Talstraße/Schillerstraße zunächst im November 2020 abgelehnt - weil es sich nicht in die Umgebung eingefügt hätte und zudem unter Verweis auf die Baumschutzsatzung. Dagegen legte der Bauherr Widerspruch beim Regierungspräsidium als nächsthöhere Behörde ein.
Das veranlasste im September 2021 einen Ortstermin und kam zum gleichen Ergebnis wie die Stadt, wonach das Bauvorhaben nicht zulässig sei. Es teilte dem Bauherren aber mit, dass er eine Chance auf Genehmigung habe, „wenn der Baukörper reduziert würde, da sich das Vorhaben dann sowohl hinsichtlich der Kubatur als auch der Bautiefe einfüge“, schreibt Staatssekretär Baumann an Weirauch. Auf diesen Vorschlag ging der Bauherr ein, wie aus der Antwort der Landesregierung hervorgeht.
Derzeit geplant ist ein Gebäude mit drei Vollgeschossen plus Staffeldachgeschoss mit zwölf Wohneinheiten mit einer Bautiefe von bis zu 13,50 Metern - die ursprünglichen Pläne müssen also noch umfangreicher gewesen sein. Für diese alte Planung habe man keine Fällerlaubnis erteilen können, so die Landesregierung. Nachdem der Bauherr das Vorhaben aber umgeplant habe, hätte die Situation anders ausgesehen. In der neuen Form sei das Bauprojekt nach Ansicht des Regierungspräsidiums genehmigungsfähig gewesen, die überarbeitete Planung wäre daher am 19. Mai von der Stadt gebilligt worden - nun einschließlich Fällerlaubnis.
Sechs Laubbäume müssen gepflanzt werden
Sobald ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, sei auch die Fällerlaubnis zu erteilen, erklärt die Landesregierung. Gesichtspunkte des Baumschutzes hätten „grundsätzlich hinter einem bestehenden Baurecht zurückzutreten“, bekräftigt die Landesregierung die bereits gleich nach Bekanntwerden des Falls vom Regierungspräsidium und der Stadt vertretene Position. Dies gelte, „sofern der Baum nicht durch eine vertretbare Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers erhalten werden kann“, heißt es in der Antwort. Und der Ortstermin habe ergeben, dass weder eine vertretbare Verschiebung des Baukörpers noch eine weitere Modifikation in Betracht gekommen wäre. „Ein langfristiger Erhalt des Baums war bei dem geplanten Bauvorhaben aufgrund der damit verbundenen Erdarbeiten und des starken Eingriffs in den Wurzelbereich nicht möglich.“
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Die Landesregierung lässt erkennen, dass sie keine Chance gesehen hatte, vor Gericht zu gewinnen. Voraussetzungen für die Ablehnung einer Fällung seien „in der Rechtssprechung sehr hoch angesetzt“, denn es greife das Eigentumsrecht des Bauherren an seinem Grundstück. Das habe in dem Moment höheren Stellenwert, sobald er eine Baugenehmigung habe, da eine Bebauung unter „zulässige Nutzung“ eines Grundstücks falle. Diese dürfe die Behörde „nicht unzumutbar beeinträchtigen“. Mit der Auflage, sechs Laubbäume zu pflanzen, werde man aber „der Verantwortung für Natur und Umwelt gerecht“ und Ausgleich geschaffen, so das Ministerium.
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