Wohnen

Wie Ludwigshafen junge Familien beim Kauf eines Wohngrundstücks bevorzugen will

Bauland in Ludwigshafen ist knapp und der Weg zum Eigenheim für viele Familien steinig. Von einer neuen Richtlinie sollen Menschen mit Kindern jetzt profitieren. Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle.

Von 
Julian Eistetter
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Bei künftigen Neubaugebieten mit Einfamilienhäusern – hier in der Melm – könnte die Richtlinie zur Vergabe von Wohngrundstücken Anwendung finden. © Thomas Tröster

Ludwigshafen. Junge Familien sollen bei der Vergabe von städtischen Wohngrundstücken in Ludwigshafen künftig bessere Karten haben. Eine entsprechende Richtlinie hat die Verwaltung jetzt erarbeitet und dem Bau- und Grundstücksausschuss vorgelegt. Vorausgegangen war ein dahingehender Antrag der FWG im Stadtrat im Jahr 2019.

Damit es bei der Vergabe der Baugrundstücke nicht zu einer Diskriminierung kommt, orientiert sich die Richtlinie in Teilen an einer Regelung, die der Freistaat Bayern mit der Europäischen Kommission getroffen hat. So dürfen Vermögen und Einkommen der Bewerber auf eine Fläche eine Obergrenze nicht überschreiten. In Ludwigshafen soll das durchschnittliche Jahreseinkommen in der Stadt als Maßstab genommen werden: Bewerberinnen und Bewerber dürfen also nicht mehr als 50 000 Euro im Jahr verdienen, Haushalte mit zwei Erwachsenen beziehungsweise Familien nicht mehr als 100 000 Euro. Das Vermögen der Anwärter darf laut Vorlage nicht über dem Verkehrswert des zum Verkauf stehenden Grundstücks liegen. „Erst nach dieser Festlegung der Antragsberechtigten können bei der Auswahl der Bewerber dann soziale und ortsbezogene Kriterien herangezogen werden, die eine Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken insbesondere an junge Familien ermöglichen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Ortsbezogene Kriterien wie etwa Wohn- und Arbeitsort sollen in Ludwigshafen genau so wie soziale Kriterien einen Anteil von 50 Prozent bei der Vergabeentscheidung ausmachen.

Konkret erhalten die Interessenten für ein Grundstück nach der Richtlinie dann Punkte für verschiedene Kriterien. So werden für ein Kind im Alter von zehn Jahren etwa 40 Punkte vergeben, für ein Kind oder einen Jugendlichen zwischen elf und 18 Jahren 30 Punkte. Beim Einkommen gibt es umso mehr Punkte, je deutlicher dieses unter der definierten Maximalgrenze liegt. Wird sie um fünf Prozent unterschritten gibt es 20 Punkte, bei 15 Prozent sind es 40 Punkte.

Auch Menschen mit Behinderung sollen berücksichtigt werden. Wer einen Schwerbehindertenausweis vorlegen kann, erhält 40 Punkte. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl bei den sozialen Faktoren liegt laut Stadt bei 200.

Weitere Punkte können Bewerber sammeln, wenn sie in Ludwigshafen arbeiten, leben oder sich ehrenamtlich betätigen - je länger, desto besser. Auch hier sind maximal 200 Punkte möglich. Aus den Ergebnissen wird dann eine Rangliste erstellt.

Erste Anwendung in Deichstraße

Die Richtlinie soll sich auf den Verkauf von „parzellierten städtischen Grundstücken“ beziehen, die mit Einfamilienhäusern bebaut werden können. In der Deichstraße in Edigheim stehen laut Verwaltung derzeit sechs solcher Flächen zur Verfügung, für die bereits 40 Interessenten geführt werden. Daher soll die Richtlinie vorerst nur für dieses Gebiet angewendet werden. Für künftige Neubaugebiete soll dann neu entschieden werden. Eine Vergünstigung der Baugrundstücke für junge Familien wird es, anders als in Bayern, nicht geben. Die Grundstücke sollen immer zum gutachterlich festgestellten Wert verkauft werden.

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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