Abfall

Verpackungsmüll: Ludwigshafen prüft Extra-Steuer auch auf Feuerwerkskörper

Ludwigshafen prüft die Einführung einer Verpackungssteuer für Einweggeschirr aus Schnellrestaurants - und will diese möglicherweise auch auf Böller ausweiten.

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Julian Eistetter
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Böller und Raketen verursachen jedes Jahr zum Jahreswechsel reichlich Müll. Die Stadt Ludwigshafen prüft daher eine Verpackungssteuer, die auch für Feuerwerkskörper gelten soll. © Sebastian Gollnow/dpa

Ludwigshafen. Tübingen hat sie, Heidelberg will sie noch 2025 einführen, Mannheim und auch Ludwigshafen prüfen noch: eine Verpackungssteuer auf Einweggeschirr aus Imbissen, Eisdielen und Schnellrestaurants.

Ein entsprechender Antrag stand in Ludwigshafen am Montag in der Sitzung des Stadtrates auf der Tagesordnung. Einbringen wollte ihn die FWG-Fraktion, doch da die Stadt sich des Themas bereits angenommen hat, wurde er zurückgezogen. Ludwigshafen will sogar noch weiter gehen und eine mögliche Verpackungssteuer auch auf Feuerwerkskörper ausweiten.

„Wir haben das Thema über den Städtetag begleitet und als Stadtvorstand aufgegriffen“, berichtete Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos). In der Diskussion habe Bürgermeisterin Cornelia Reifenberg dann den Vorschlag gemacht, Feuerwerkskörper in die vorgesehene Prüfung einer solchen Steuer mit einzubeziehen. „Nach Silvester ist so viel Sonderreinigung erforderlich. Da fällt so viel Müll an wie bei Verpackungen in einem ganzen Jahr vermutlich“, so die OB.

Verpackungen und Feuerwerkskörper: Neue Steuer in Ludwigshafen frühestens mit nächstem Haushalt

Die Hoffnungen auf schnelle und zeitnahe Ergebnisse dämpfte die Rathauschefin aber gleich mal ein. „Das alles wird sicher nicht morgen passieren, sondern würde frühestens zum nächsten Haushalt eingebracht“, erklärte sie.

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Weiter ist da schon die Stadt Heidelberg. Dort wird – wie berichtet – derzeit ein Satzungsbeschluss vorbereitet. Er soll den gemeinderätlichen Gremien in den kommenden Monaten zur Abstimmung vorgelegt werden. Den Weg dafür frei gemacht hat das Bundesverfassungsgericht, das die Tübinger Verpackungssteuer für rechtens erklärt hatte.

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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