Stadtklinik Frankenthal

Urteil: Darf Direktor der Frankenthaler Stadtklinik zurück an seinen Arbeitsplatz?

Die Stadt Frankenthal fordert eine außerordentliche Kündigung. Der langjährige kaufmännische Direktor der Stadtklinik will weiterbeschäftigt werden. So hat das Gericht entschieden

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Prozessbeginn am Amtsgericht Ludwigshafen: Nach der Befreiung eines Häftlings der JVA Mannheim müssen sich zwei mutmaßliche Fluchthelfer nun vor Gericht verantworten. © Achim Keiper

Frankenthal. Die 8. Kammer des Arbeitsgerichtes Ludwigshafen hat am 9. März die außerordentliche Kündigung der Stadt Frankenthal gegen den langjährigen kaufmännischen Direktor der Stadtklinik, Ralf Kraut, gekippt und dessen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bestätigt. Der 54-Jährige äußert sich nach der Urteilsverkündung „sehr, sehr erleichtert“.

In der mündlichen Verhandlung greift die Vorsitzende Richterin Dagmar Heckmann die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Rheinland-Pfalz vom 26. März 2021 auf und erläutert, dass die für eine weitere fristlose Kündigung, hilfsweise mit sozialer Auslauffrist, nachgeschobenen Argumente bereits von der höheren Instanz geprüft und als nicht ausreichend verworfen wurden. Bei dem erneuten Prozess geht es auch um eine sogenannte Widerklage, in der die Stadt Frankenthal als Trägerin der Klinik für Grund-und Regelversorgung Schadenersatzansprüche von rund 750 000 Euro geltend macht - und zwar mit der Begründung, dass bei intensivmedizinischen Therapien nicht zutreffende Mehrwert-Codes der Fallpauschalen abgerechnet wurden, die ihrerseits zu Nachforderungen der Kassen geführt hätten.

Unterlagen zu Gehaltsnachweisen fehlen noch

Hingegen betont das LAG in seinem rechtskräftigen Urteil, es sei „nicht feststellbar“, dass der einstige Verwaltungschef „im Zusammenhang mit der Problematik der intensivmedizinischen Komplexbetreuung ihm obliegende Pflichten schuldhaft verletzt hat“. Keine Pflichtverstöße sah das LAG auch bezüglich einer sachgerecht gebotenen Kommunikation. Dementsprechend hat jetzt das Arbeitsgericht die Schadensersatzforderungen ebenfalls abgewiesen.

Bei dem Streit um die Gehaltsnachzahlungen des im November 2019 entlassenen kaufmännischen Klinikchefs moniert die Vorsitzende Richterin einige fehlende Unterlagen von der Agentur für Arbeit, beispielsweise zu Stellenangeboten. Weil hier noch nachgebessert werden muss, bleibt dieser Konflikt weiterhin offen. Offenbar ist das Arbeitslosengeld nach 15 Monaten ausgelaufen, sodass der 54-Jährige derzeit kein Einkommen bezieht und die Familie, zu der drei Kinder gehören, auf den Verdienst der Ehefrau angewiesen ist.

Annäherung zwischen OB und Direktor ausgeschlossen

Als die Arbeitsrichterin die Bereitschaft für einen Vergleich auslotet, macht Anwalt Walter Kühnemund deutlich, dass sein Mandant die komplette Rehabilitation samt Rückkehr an seinen Arbeitsplatz anstrebt. Dies bekräftigt Ralf Kraut. In der Verhandlung blitzt mehrfach auf, dass zwischen dem geschassten Verwaltungsleiter, der mehr als ein Vierteljahrhundert bei der Stadtklinik beschäftigt war, und dem Frankenthaler Oberbürgermeister, der den Rauswurf forcierte, wohl keine Annäherung mehr denkbar ist. Gleichwohl sieht der Anwalt für Ralf Kraut gute Chancen, an die Stadtklinik zurückzukehren - schließlich trete Martin Hebich bei den OB-Wahlen im Sommer nicht mehr an.

Außerdem trägt der Anwalt vor, dass die vor zwei Jahren berufene kaufmännische Nachfolgerin wohl Ende März ausscheide, so dass die Position ohnehin frei werde. Eine Anfrage dieser Redaktion beantwortet die Pressestelle der Stadt Frankenthal ausweichend: „Wir werden uns zu der Personalangelegenheit diese Woche nicht äußern können.“

Bleibt abzuwarten, ob die Stadt Frankenthal Berufung einlegt, und wie der formal abgewiesene Anspruch auf nachgezahlte Gehälter juristisch weitergeht.

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