Ludwigshafen. Die Stadt Ludwigshafen kann ihre Pläne für die Brachfläche auf der Parkinsel vorantreiben. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat am Donnerstag die baurechtliche Grundlage für das Projekt am Luitpoldhafen geschaffen. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, genehmigte die Behörde die Teiländerung des Flächennutzungsplans für das 1,8 Hektar große Areal, das seit einem Großbrand im Jahr 2013 brach liegt. Die Stadt möchte die Fläche vor allem für Wohnbebauung nutzen und ein weiteres Neubaugebiet schaffen. Die Hafenbetriebe Rheinland-Pfalz, denen das Grundstück überwiegend gehört, wollen dort ein Gewerbegebiet. Zwischen Stadt und Hafenbetrieben läuft seit Jahren ein Rechtsstreit.
Klageweg steht offen
Bislang war für den Bereich zwischen Luitpoldhafen und Hafenstraße im Flächennutzungsplan eine „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Hafen“ dargestellt. Durch die Teiländerung am Donnerstag soll künftig die Darstellung als „Gemischte Baufläche“ erfolgen, teilte die SGD mit. „Auf Bebauungsplanebene kann somit das Ziel einer im Schwerpunkt wohnbaulichen Nutzung – eines ,urbanen Gebiets’ – weiter verfolgt werden“, so die SGD.
Auf Nachfrage erläutert eine Sprecherin der SGD, dass die Genehmigung keinerlei direkte Auswirkung auf die tatsächliche Entwicklung der Fläche habe. „Der Rechtsstreit zwischen Stadt und Hafenbetrieben hat bei dieser Entscheidung keine Rolle gespielt“, sagt sie. Für den Flächennutzungsplan werde nur geprüft, ob gewisse Dinge grundsätzlich auf einem Areal möglich wären. „Wir haben quasi die rechtliche Grundlage geschaffen, dass die Stadt Ludwigshafen einen Bebauungsplan aufstellen kann“, so die Sprecherin. Gegen diesen sei dann seitens der Hafenbetriebe immer noch eine Normenkontrollklage möglich, erläutert sie.
Ein Bebauungsplan für die Fläche muss nicht erst aufgestellt werden, sondern existiert sogar bereits. Am 9. März hat der Stadtrat ihn mit großer Mehrheit beschlossen. Demnach sollen auf dem Areal an der Hafenstraße rund 200 Wohnungen entstehen – vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern. Im Süden des Gebiets sehen die Pläne der Verwaltung auch kleinere Gewerbeeinheiten vor. Bei der Abstimmung hatten sich lediglich AfD und Linke gegen das Konzept ausgesprochen. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) dagegen hatte mit den Worten „Das schöne Wohngebiet auf der Parkinsel soll weiter wachsen“ für die Pläne Werbung gemacht.
Hafendirektor Franz Josef Reindl war am Donnerstag nicht für eine Stellungnahme zum aktuellen Stand der Gespräche zu erreichen. Und auch die Stadt konnte sich auf Nachfrage, was die Entscheidung der SGD für die weitere Planung bedeute, bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht mehr äußern. Eine Stellungnahme ist für diesen Freitag angekündigt.
Drei Verfahren anhängig
Über die Nutzung der Brachfläche streiten sich Stadt und Hafenbetriebe bereits seit sechs Jahren. Drei Gerichtsverfahren sind anhängig. Zum einen hatte die Ludwigshafener Stadtverwaltung einen Bauantrag zur Wiedererrichtung der abgebrannten Lagerhalle abgelehnt. Das endgültige Urteil in der zweiten Instanz stehe noch aus. Zum zweiten stellten die Hafenbetriebe eine Schadensersatzforderung wegen des Nutzungsausfalls. Zum dritten erhob die Stadt eine Forderung an die Hafenbetriebe wegen der Kosten bei dem Großbrand.
Das Feuer im Juni 2013 entstand durch einen Defekt an der Solaranlage, wie sich bei den späteren Ermittlungen herausstellte. So entzündete sich das Dach der rund 170 Meter langen Lagerhalle. Darin befanden sich 4800 Tonnen Styropor-Granulat der BASF, das blitzschnell in Flammen aufging. Insgesamt 450 Einsatzkräfte kämpften 17 Stunden lang gegen das Feuer an.
Brachfläche
- Das 1,8 Hekar große Areal gehört den landeseigenen Hafenbetrieben.
- Beim Großfeuer 2013 in einer 170 Meter langen Lagerhalle verbrannte Styropor-Granulat. Der Brand hatte eine riesige Rauchwolke verursacht.
- Die Fläche war zwischenzeitlich als Standort des neuen Polizeipräsidiums im Gespräch.
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